baiMENTO
Wege finden, statt Gründe!

ARBEITSSCHUTZ-MANAGEMENT (AGM - ISO 45001)

Die Pflichten werden immer mehr! Heutzutage hat ein Unternehmer bzw. eine Führungskraft eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen zu erfüllen. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz sind nur ein Teil davon. Dies weiß auch der Gesetzgeber erkannt und hat daher dem Unternehmer einen Fachmann zur Seite gestellt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI).

(Q: baiMENTO.de)

ARBEITSUNFALL &
E
RSTE HILFE FÜR DIE PSYCHE

 

Die regelmäßige Ersthelfer-Ausbildung von 5% bzw. 10% der Belegschaft ist sicherlich jedem der mit dem Thema Arbeits-Schutz/Arbeits-Sicherheit zu tun hat bekannt. In den einfachsten Fällen hilft desinfizieren, ein Pflaster, vielleicht noch ein Verband (engagierte Ersthelfer:innen nutzen eventuell auch die Gelegenheit wieder mal zu üben), im äußersten Fall sind Maßnahmen zu Wiederbelebung oder auch mal der Defibrilator und der Notarzt notwendig. Soweit so gut.

Aber wie ist es wenn Kollegen:innen einen schweren Unfall miterleben oder gar beteiligt sind, und mit dem Erlebten/Gesehenen nur schwer klar kommen? PTBS fällt da vielleicht noch vielen dazu ein, und dann ist das Ende der 'Fahnenstange' schon erreicht.

Leider beobachten wir - nicht nur in Pandemiezeiten, sondern auch schon vorher - vermehrt psychische Probleme (nicht nur durch Miterlebtes). Nicht umsonst ist der Aspekt der psychischen Belastungen in den Gefährdungsbeurteilungen (seit 2013) zu berücksichtigen. Jeder aufmerksame Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt inzwischen die neuralgischen Punkte: Homeoffice-Pflicht oder -Rückkehr, Team(re)building, Selbstgefährdung, Burn-Out, Aggresion, Substanzmissbrauch, Depression, Ängste, etc. und die Probleme die sich daraus ergeben können. Analog zur hinlänglich bekannten Ersten-Hilfe (Pflaster & Co.) bietet jetzt die Zusatzausbildung zum Ersthelfer für die Psyche. Ein wesentlicher Fortschritt zum problemloseren Zugang zur ggf. notwendigen Hilfe.
Erste Hilfe für die Psyche. Jetzt kostenlos anfordern!

Einleger für den Erste Hilfe Kasten bzw. als Aushang erhalten Sie kostenlos in unserer Infothek unter Arbeitssicherheit.





Online-VDSI-Fortbildungsveranstaltung:
Arbeitsunfall Psyche -
Einbindung in die betriebliche Erste Hilfe am 10.03.2022 09h30.


Sie haben Fragen? Oder sie haben Interesse an der Literatur-/Linkssammlung? Gerne, wir freuen uns.

(Q: baiMENTO.de)

AUGENÜBUNGEN -
Ergänzung in den regelmäßigen Unterweisungen

Auge Auge

Das sich im Büro oft zu wenig bewegt wird, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Mindestens genauso viel Aufmerksamkeit sollten wir unseren Augen und deren Wohlergehen zukommen lassen. Daher zwei Dinge die zur Gewohnheit werden sollten.

Blinzeln Sie, was das Zeug hält!

Schließen und öffnen Sie die Augen so locker und so schnell wie Sie können, circa eine Minute lang. Es lockert Ihre Augenmuskeln, es befeuchtet die Augen und verbessert die Ernährung der Augen.

Stärken Sie ihre Sehkraft!

Halten Sie dazu einen Finger ca. 15cm vor die Nase, einen zweiten Finger nochmal ca. 15cm dahinter und suchen sich einen Gegenstand im Raum. Dann fixieren Sie nacheinander den ersten Finger, dann den Zweiten und schließlich den Gegenstand. Jetzt in umgekehrter Reihenfolge wieder zurück. Wiederholen Sie diesen Vorgang einige Male. Achten Sie auf einen gleichmäßigen Rhythmus.

Als Alternative können Sie auch jeweils einen Gegenstand auf ihrem Schreibtisch, in ihrem Büro und außerhalb des Fenster wählen.

Q: info@baiMENTO.de

TRAGEZEIT VON MASKEN
Fundstück & wieder aktuell

  • Je nach körperlicher Belastung öfter wechseln
  • (Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsärzte informieren Sie gemäß Ihrer Nutzungsbedingungen)
  • Infektionsbrücke bei Durchfeuchtung
  • Tragezeiten orientieren sich an FFP2-Masken
  • (siehe DGUV Regel 112-190)
  • Erschwertes Atmen bei Masken
  • (Sache der Kondition und Gewohnheit)
  • Erholungspause bei FFP-Masken
  • (mit/ohne Ausatemventil - 120-180min/75min Tragezeit - Pause 30min)
  • Umgang mit gebrauchter Maske
  • (Stoffmasken Kochwäsche (bei 95°C); MNS-/FFP-Masken gesichert entsorgen)
  • FFP2-Masken im privaten Gebrauch
  • (auf eigene Gefahr Mehrfachnutzung/ 'Biotop'-Entstehung vermeiden

Haufe: Wie lange sollte eine Schutzmaske maximal getragen werden?

MUND-NASE-SCHUTZ
- FFP2-MASKEN

Der Mund-Nase-Schutz wird uns trotz Impfung wohl noch einige Zeit erhalten bleiben. Und damit das Spannungsfeld, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. die Anordnung zum Tragen im Betrieb, sowie die ‚ärztliche‘ Befreiung für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Einen Hinweis wie sich eine Lösung gestalten kann, hat nun das LAG Köln (Az. 2 SaGa 1/21) in der ersten Instanz gegeben. Sofern die Tätigkeit(en) nicht im Homeoffice erledigt werden können, bzw. es abgelehnt wird, kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer als arbeitsunfähig angesehen werden.

UPDATE: Kündigung eines Maskenverweigeres - 'Rotzlappen' (AG Köln - Az.: 12 Ca 450/21) (link: arbeitssicherheit.de)

(Q: baiMENTO.de)

MASKENMUFFEL! WAS TUN?

Die Gründe – keinen Mund-Nase-Schutz (MNS) zu tragen oder nachlässig (ca. 43%) – reichen von Protest bis zur Gedankenlosigkeit und sind so vielfältig, wie es Menschen gibt. Auch mir passiert es ab und zu. Dann bin ich für einen freundlichen Hinweis dankbar. Dies ist aber leider nicht selbstverständlich (ca. 30% sind beleidigend!).

Es würde mich freuen, wenn folgenden Hinweise dazu führen, wieder mehr Wertschätzung im Umgang miteinander zu erreichen.

  • Argumentieren Sie sachlich.
  • Vermeiden Sie Vorwürfe.
  • Wird auf ihre Bitte oder ihren Hinweis aggressiv reagiert, suchen Sie sich Unterstützer*Innen.
  • Bevor es eskaliert, gehen Sie! Die Chancen etwas zu erreichen sind (leider) gering.
  • Als Führungskraft oder als Mitarbeiter*In im Betrieb, definieren Sie gemeinsam Regeln.
  • In der Familie oder bei Freunden, seien Sie ehrlich zueinander. Sprechen Sie Fehlverhalten (freundlich) an (s.a. obige Punkte).

ÜBRIGENS:

Visiere aus transparentem Kunststoff, an Stirn oder Kinn, sind in vielen Landesverordnungen (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, etc.), nicht als Mund-Nasen-Schutz zugelassen (s.a. VG Rheinland-Palz, Neustadt). Diese gelten lediglich als Spuckschutz und erfüllen nicht die Anforderungen an einen MNS. Ein Ordnungsgeld bewegt sich zum Teil im dreistelligen Bereich.

(Q: baiMENTO.de)

VIDEOKONFERENZEN
sind - spätesten seit Covid-19 und dem (erneuten) Homeoffice-Pflichtangebot - alltäglich geworden. Allerdings ist der Einblick in die 'privaten vier Wände' nicht immer für alle ein Vergnügen.

Dies beginnt mit dem Raum, der Blickrichtung der (HD-)Kamera und der Einrichtung. Inzwischen habe (nicht nur) ich manch Gruseliges sehen dürfen/müssen. Angefangen mit dem Projektplan (inkl. den Katastrophen) bzw. Kinderbilder am white board, über die unsäglichen Green-Screen-Funktionen (die nie richtig funktionieren und nur ablenken), bis zu den voll stylischen intellektuellen Bücherregale mit manchmal zweifelhaften Büchern (Mein Kampf, Das Kapital, salafistischen Koranausgaben, erotischen Bildbänden, etc.). Diese Offenherzigkeit, oder sollte man es Unbedarftheit nennen, ist wenigen Videokonferenzen zuträglich. Auch ist eine schummrige Kellerecke oder ein Speicher mit lichtdurchflutetem Dachfenster nicht ideal, bzw. schadet dem CCD-Chip der Kamera und den Augen. Gleiches gilt für die Essecke, an denen sich die Familienmitglieder eine Mahlzeit einverleiben, sei es mehr oder weniger kultiviert.

Was anderes als ein Headset mit Rauschunterdrückung sollte es der Verständlichkeit halber in beiden Richtungen auch nicht sein. Gerne sind die Erfahrungen des Kinos (sprich Kamera, Licht, Ton, Musik, etc.) willkommen.

Die Boxershorts unterhalb dem Businesshemd mit Kravate ist ebenso ein 'no go'! Auch wenn noch keine Möglichkeit der Geruchsübertragung mir bekannt ist, ein gewisses Mindestmaß an Reinlichkeit und Körperpflege schadet auch nicht. Ein Ministerpräsident Dr.Söder oder ein Gesundheitsminister Holetschek mit Ein-/Dreitagebart ist keine Augenweide.

Tun Sie Ihren Videoteilnehmern etwas Gutes und achten Sie auf nachfolgende Punkte:











Q: baiMENTO.de

PROJEKT AVTOR

Während der letzten Monate in der Covid-19-Pandemie konnte man manchmal eher den Eindruck gewinnen, das zu viele Akteure (vor allem im TV und den sozialen Medien) mehr vom halb wissenden Aktionismus getrieben waren, als von Fakten. Als Beispiel sei die generelle Forderung nach mobilen Luftreiniger in Klassenräumen genannt. Die Kenntnisse bzgl. Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) wurden kurzerhand ad acta gelegt.

Jetzt hat Fraunhofer Ernst-Mach-Institut (EMI) die Erkenntnisse aus dem Projekt AVTOR veröffentlicht. Es wurden die Verhältnisse in Supermärkten, Flugzeugen, Produktionshallen, Klassenzimmern, Theater und Kino aufgezeigt.

Ebenso die individuellen Verhältnisse (Aerosolgrößen) einer infektiösen Person. Und das sich die Virenlast in einer dynamischen und gut bewegten Atmosphäre stärker verteilt als bei stehender Luft. Dafür allerdings die Virenlast höher ist.

Oder das in einem Flugzeug das tragen einer FFP2-Maske empfohlen wird. Also die konsequente Anwendung der allseits bekannten AHA+L Regel sinnvoll ist.

Es wurden drei konkrete Risikofaktoren identifiziert:

1. Die Aufenthaltsdauer in Räumen.

2. Der Abstand (zur infizierten Person(en))

3. Sowie die Virenlast (Anzahl von Viren)

Q: 07/08/2021 info@baiMENTO.de

 Quelle:

pexels

MOBIL ARBEITEN - CHANCEN UND RISIKEN?

Trotz modernster Technik wie Video-Konferenz, Fernwartung und Breitband-Anschluss nimmt die mobile Arbeit sowohl von der Dauer als auch der Häufigkeit stetig zu. Und dies nicht nur für die klassischen Tätigkeiten, wie im Vertrieb (Außendienst), Service (Montage, Reparatur, …), Kraftfahrer, Begleitpersonal, etc., sondern auch bei Projektmitglieder, Fachkräften, Interims-Manager, Tages-/Wochen-Pendler, Home Office [1], usw.

Bisher konnte der Umfang von mobiler Arbeit anteilig als sehr gering betrachtet werden. In den letzten Jahren hat sich dies allerdings oft dramatisch geändert. Anteile von 20% und mehr sind keine Seltenheit mehr. Die mobile Arbeit ist damit auch in die (bestehende) Gefährdungsbeurteilung zwingend mit einzubeziehen. Analog zu den psychischen Belastungen oder den aktuellen Ergänzungen gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG), deren Übergangsfrist zum 31/12/2018 endet.  

Zur Ermittlung des Bedarfs bzw. des Umfangs einer ergänzenden Gefährdungsbeurteilung mobile Arbeit – und damit zur effizienten und effektiven Umsetzung - haben wir ein Verfahren entwickelt. Berücksichtigt werden dabei
- spezifischen Rahmenbedingungen
- Planungsmöglichkeiten
- Erholungsmöglichkeiten im Außendienst
- technisch, organisatorisch, und soziale Unterstützung
- Unterweisung – mobile Arbeit
- für betroffene MitarbeiterInnen und Führungskräfte
- Gestaltungsmöglichkeiten für mobile Arbeit

Eine umfassende und fürsorglichen Betrachtung der mobilen Arbeit und eine rechtssichere Dokumentation sind damit sichergestellt.

Q: info@baiMENTO.de

[1]  Die Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung deckt lediglich fest eingerichtete Arbeitsplätze ab.

pexels-ali-pazani-2777898_cut Office-Eye-Syndrom - Gamers-Eye?

OFFICE-EYE-SYNDROM ODER GAMERS-EYE?



Oder haben Sie 'nur' müde, brennende und juckende Augen am Ende des Arbeitstages.

Hier ein paar Tipps, wenn Sie ihren Augen etwas Gutes tun wollen:

  • Arbeiten sie weniger am Bildschirm.
  • Und damit ist auch das Handy und der Fernseher gemeint. Auch das Lesen solle vermieden werden.
  • Vermeiden sie Kontaktlinsen.
  • Blinzeln sie öfters und bewusst.
  • Machen sie Entspannungsübungen. Insbesondere für die Augen.
  • Gehen sie mit den Augen ‚Spazieren‘.
  • Gönnen sie ihren Augen regelmäßig kurze Pausen.
  • Sorgen sie für eine ausreichende Luftfeuchte (ca.50%), speziell in den Wintermonaten.

Bei anhaltenden Beschwerden, suchen sie einen Augenarzt auf.

(Q: baiMENTO.de)

 

AUFFÄLLIGE ZUNAHME VON LEGIONELLEN

Legionellen-Meldungen - RKI/DVQST Legionellen-Meldungen - RKI/DVQST

Währen der Covidzeit wurden viele Büros nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt. Dies hat Einfluss auf die Warm- und Kaltwasserver-sorgung.

Der bestimmungsgemäße Gebrauch, sprich der tägliche (Mindest-)Durchsatz wurde nicht mehr erreicht. Die mikrobiologische Situation im Leitungssytem verändert sich bereits nach ca. 7 Tagen. Nach 4 Wochen ist eine labortechnische

Untersuchung empfehlenswert „Wiederinbetriebnahme“-Verfahren und ein als best practice empfohlen . Der DVQST e.V. hat bereits im April 2020 darauf hingewiesen und gibt Empfehlungen für Betreiber (Vermieter, Arbeitgeber, etc.) zur Vermeidung der Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten (DVQST).

Legionellen - Wikipedia Legionellen - Wikipedia

Wer will schon eine kranke Belegschaft, kaum das diese zurück im Büro ist.

Q: 19/08/2021 info@baiMENTO.de




GUTENBERG
COVID-19 STUDIE

Das Wichtigste:

  • Ungefähr 40% wissen von ihrer Infektion nichts.
  • Testverhalten ist deutlich rückläufig
  • AHA-Regeln & Homeoffice wirken
  • Kinder sind keine Infektionstreiber
    Fokus auf Menschen mit niedrigen sozioökonomischen Status
    - Höheres Infektionsrisiko (nicht wegen Verhalten, sondern wegen den Verhältnissen)
    - Impfbereitschaft zu niedrig!
    - Risiko von Gehaltseinbußen deutlich erhöht.
    Die Gutenberg COVID-19 Studie (Uni Mainz) mit ca. 10.000 Teilnehmern ist hier in einem Dashboard einsehbar.
    Q: 07/07/2021 info@baiMENTO.de









HYGIENETIPPS


ABWECHSLUNG
IST GEFRAGT!

BÜRO-TIPP NR.3:

Unter Komfort im Büro wurde lange Zeit möglichst wenig Bewegung und höchst mögliche Bequemlichkeit verstanden. Dabei wurde aber meist übersehen, das Sitzen auf einem Bürostuhl genauso wie z.B. das Knien beim Boden verlegen, eine Zwangshaltung ist. Und für uns Menschen nicht gut ist.

Wir brauchen Abwechslung, sowohl im geistigen als auch körperlichen Sinne. Der Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung, Ruhe und Bewegung tut nicht nur im Gesamten gut, sonder ist geradezu notwendig. Die komplette Muskulatur, die Gelenke, der Kreislauf und auch der Stoffwechsel (Diabetes) brauchen die Bewegung zum leben.

Denken Sie bei Ihrem nächsten längeren Büroaufenthalt bzw. PC-‘Sitzung‘ daran. Unterbrechen Sie diese regelmäßig, stehen Sie eine gewisse Zeit und laufen Sie ein Stück (45:10:5 Regel). So ist ein Stehen beim Telefonieren oder einer kurzen Besprechung oder ein Gang zum Kollegen/Kollegin statt einem Telefonat leicht umsetzbar. Nur zur rechten Zeit dran Denken ist nötig. Eine Gedächtnisstütze an der richtigen Stelle wirkt oft Wunder.

Und noch etwas: Ein Ausgleich nach der Arbeit wirke weniger, als ein kontinuierliche Verteilung über die gesamte Arbeits-/Tageszeit.

Q: info@baiMENTO.de

3D-DRUCK - ADDITIVE FERTIGUNG

VDSI Weiterbildung (online)

vom 17/06/2021

Nachdem aktuell immer noch keine Präsenz-Weiterbildungen in der VDSI Region Südbayern durch geführt werden, fand am 17/06/2021 die Veranstaltung wie inzwischen gewohnt Online statt.

Die Veranstaltung was gut besucht und das Interesse am aktuellen Stand des Themas sehr hoch. Hr. Berumen (BG RCI) gab eine umfassenden Überblick über die gebräuchlichsten Verfahren und die Chancen und Risiken die sich daraus ergeben können.

Besonders interessant waren der Aspekt der (neuen) Gefährdungen, die sich durch die zu verwendenden Stoffe/Gemische ergeben. Was u.a. auch durch Know-How Schutz der Hersteller und die teilweise unzureichenden Sicherheits-datenblätter ergibt.

Ein weiterer interessanter Schwerpunkt ergab sich durch die Schnittstellen zw. Maschine, und Pre-/Postprozesse. Oft wird der Schwerpunkt (u.a. in den Gefährdungsbeurteilungen) auf das (neue) Verfahren gelegt und weniger auf die vorangehenden und nachfolgenden Prozess-Schritte. Wodurch zusätzliche Gefahren entstehen können.

Ebenso die mögliche Problematik das ggf. eingelagerten Stoffe/Gemische aus den zum Teil porösen Strukturen entfernt werden müssen. Oder während des Einsatzes austreten und die Maschine und Umgebung unter Umständen kontaminieren können.

VDSI-Mitglieder können sich die Unterlagen - sobald diese zur Verfügung gestellt wurden - im Mitgliederbereich - Region Südbayern - Meine Region downloaden. (Bitte haben Sie Verständnis, das wir an dieser Stelle keine Unterstützung leisten können.)

Q: info@baiMENTO.de

LI-AKKU

REGELN ZUM SICHEREN UMGANG

Zugegeben es ist schon ziemlich praktisch, wenn an den Geräten kein Kabel mehr dran hängt und nicht mehr im Weg ist - oder? Zumal wenn dann auch noch eine Abnahme der Stolper-/ Sturz-Unfälle zu verzeichnen ist.

Allerdings kein Vorteil ohne Nachteil. Beim sicheren Umgang (von der Inbetriebnahme, über die Nutzung bis zur Entsorgung) gibt es einiges zu Beachten, an das sich gewöhnt werden will.

  • Beachten Sie die Hinweise des Herstellers (Betriebsanleitung). Lesen Sie Hinweise VOR Inbetriebnahme.
    Nehmen Sie (vermeintlich) beschädigte Akkus nicht in Betrieb.
  • Manipulieren (Modifizieren, zerlegen, kurzschließen) Sie Akkus nicht.
  • Nutzen Sie nur Orginal-Akkus/-Ladegeräte vom Hersteller (Zertifikat).
  • Laden Sie Akkus bzw. Nutzen Sie Ladegeräte nur auf nicht brennbaren Unterlagen.
  • Laden Sie Akkus nie unbeaufsichtigt (analog offenem Licht/Flammen) Nicht über Nacht unbeaufsichtigt bzw. neben dem Bett.
  • Laden Sie Akkus nur in Räumen mit Rauchmeldern.
  • Lagern/Laden Sie Akkus nur in den spezifizierten (kalt/heiß) Umgebungstemperaturen bzw. unbrennbaren Umgebungen
    Prüfen Sie den spezifizierten Ladezustand bei dauerhafter Lagerung. Stellen Sie den Ladezustand in den spezifizierten Grenzen sicher.
  • Wenn möglich und ohne Gefahr für Personen, löschen Sie brennende Akkus mit ausreichender und kontinuierlicher Wasserzufuhr.
    Entsorgen Sie die Akkus nur mit gekapselten Polen und fachgerecht. Verlassen Sie sich nicht auf das Personal von Einzelhändlern bzw. Wertstoffhöfen. Hersteller sind zur einfache Rücknahme gesetzlich verpflichtet.
    (Q: baiMENTO.de - VDSI WB)

 

MACH MAL PAUSE!

Jeder kennt es, jeder hat es schon mal erlebt, das Staccato bei der Arbeit! Bei der aktuellen Aufgabe ist das Ende gerade mal in Sicht, schon landet die nächste Aufgabe im Postfach, oder auf dem Stapel von unerledigten Aufgaben.

Keine Zeit für auch eine noch so kleine Pause, denken viele – Falsch! Gerade jetzt ist es essentiell, sich für einen Kaffee, Tee oder ein Glas Wasser Zeit zu nehmen. Oder besser die geplanten, vorgeschriebenen und notwendigen Pausen einzulegen. Eine Pause zu machen ist keine Zeitverschwendung. Es ist für die Gesundheit und Produktivität wichtig. Anschließend geht es mit neuer Energie wieder weiter.

Wird die Pause regelmäßig ‚durchgearbeitet‘, und dies vom Vorgesetzten geduldet, kann sich das nachteilig für beide auswirken.

Hier ein paar Tipps:

Planen Sie ihre Pausen. Gewöhnen Sie sich an, zwischen zwei Aufgaben, eine entspannende und abwechslungsreiche Tätigkeit auszuführen. Machen Sie Dehn- und Streckübungen um die Muskeln und den Kreislauf in Schwung zu bringen. Denken Sie bei Bildschirmarbeit, auch an ihre Augen und gönnen Sie ihnen mal Ruhe und Entspannung.

Denken Sie spazieren, oder lassen Sie mal ihre Augen wandern. Suchen Sie sich was Grünes. 30 Sekunden reichen oft schon.

Versuchen Sie mal bei der vorgeschriebenen 30 Minuten Pause (übrigens ist auch der Zeitpunkt vorab festzulegen) nach 6 Stunden Arbeit (ArbZG §4) ein ‚KurzNickerchen‘ (Power Napping). Es ist Ihre Freizeit. Mittagessen ist zwar üblich, aber nicht zwingend. Im Sommer ist es oft leichter, eine Mahlzeit auszulassen, und stattdessen sich etwas Ruhe zu gönnen. Zumal wenn die Nacht nicht erholsam war. Allerdings sollten Sie sich einen Wecker und das Handy auf Flugmodus stellen.

Eine andere Möglichkeit ist – sofern vom Arbeitgeber erlaubt - das Internet. Denken Sie daran sich vom normalen Arbeitsplatz zu entfernen. Andere Umgebungen bringt uns oft dazu an was anderes zu denken.

Machen Sie einen Spaziergang im Park um die Ecke. Nehmen Sie KollegInnen aus anderen Bereichen mit. Reden Sie über alles, nur nicht über die Arbeit. Notfalls kostet es eine Euro in die Kaffeekasse.

Kleine Pausen ab und an, erhöhen die Produktivität. Sie holen die ‚verlorene‘ Zeit, leicht wieder auf. Und auf jeden fall ist es besser, Pausen zu machen, als auf eine Burnout zu zusteuern.

Viel Erfolg beim Umsetzten und bleiben Sie Gesund!

Q: info@baiMENTO.de

DIE E-SCOOTER SIND UNTER UNS

Seit dem 15. Juni 2019 sind elektrische Tretroller, so genannte E-Scooter, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sollen dazu beitragen, Mobilität modern und umweltfreundlich zu machen. Aber schon in den ersten beiden Wochen ereigneten sich mehrere schwere Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps, worauf zu achten ist, damit der Fahrspaß auch sicher bleibt. (ots)

Rechnen Sie in der ersten Zeit nach der Zulassung mit vermehrter Aufmerksamkeit der Polizei und der Ordnungsämter. Es hängt von dem Verhalten ab, ob es zukünftig zu Einschränken kommt oder nicht.

Denken Sie daran, es gilt die StVO!

  • Überholen Sie nie Rechts oder auf dem Gehweg.
  • Fahren Sie nie alkoholisiert oder unter Drogen.
  • Vermeiden Sie eine riskante und unangepasste Fahrweise. Der Schwächere hat Vorrang! Denken Sie besonders an Kinder und ältere Menschen.
    (StVO §1 Abs.1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.)
  • Fahren Sie nie in Fußgängerzonen.
  • Parken Sie Ihren e-scooter ordnungsgemäß. Behindern Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer (inkl. Fußgänger, Kinderwägen und Rollatoren).
    Pfosten von Verkehrszeichen sind tabu!
  • Jeder öffentliche Nahverkehr (ÖNV) hat eigene Bestimmungen - erkundigen Sie sich vorab.
    Oft gelten e-scooter als Gepäck und dürfen während des Berufsverkehrs gar nicht oder nur Zusammen geklappt befördert werden.


Auf ein gedeihliches und rücksichtsvolles Miteinader!


Die Empfehlungen der DGUV und des Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. zu Elektrokleinfahrzeugen.


UPDATE: Nicht immer ist die Wahl eines e-scooters die umweltfreundlichste Alternative. Vor allendingen wenn der e-scooter den Weg zu Fuß oder per Rad ersetzt. Näheres erfahren Sie im Magazin der Frauenhofer Gesellschaft weiter.vorn 03.2019 Seite 6. Siehe auch unser Beitrag "Völlig von der Rolle?" oben.

Q: www.DGUV.de, www.DVR.de, baimento.de, www.frauenhofer.de

REMOTE-CONSULTANT &

FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT

Auch wir reagieren auf die Auswirkungen der Conora-Pandemie. Unsere Leistungen können Sie neben der gewohnten Weise via Telefonkonferenz, ab sofort auch über Skype bzw. WebEx in Anspruch nehmen. Wir orientieren uns dabei an den Leitfaden der DAkkS für Remote-Dienstleistungen.

Rufen Sie uns bitte einfach an, und wir klären die Machbarkeit, führen eine Testkonferenz durch.

Eine kurze Checkliste was Sie bereits vorab erledigen können, erhalten Sie hier. Wählen Sie bitte für den Betreff Remote-FASI/SIFA. Noch Fragen? Wir sind für Sie auch in Zeiten von Corona da - rufen Sie uns an!

Q: baimento.de


ZUM "NEUEN NORMALEN"

ARBEITEN IN DER (CORONA-)PANDEMIE

Seit Anfang März 2020 gibt es verschiedene verordnete Einschränkungen des normalen Lebens.
Unabhängig von der Sinnhaftigkeit und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Zweck-
mäßig, geeignet, erforderlich, angemessen) haben wir uns alle auf die geänderten
Rahmenbedingungen einzustellen. Als Ergebnis verschiedener Situationen, bei di-
versen Unternehmen haben sich folgende Punkte herauskristallisiert, die einen gemeinsamen Rahmen schaffen, und als Orientierung dienen sollen, sich auf das NEUE NORMALE einzustellen.

Welche Dinge wichtig sind und berücksichtigt werden sollten, können Sie in unserer kostenlosen Roadmap zum "Neuen Normalen" in der Infothek - Arbeitsschutz erfahren.

Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung?
Rufen Sie uns unter 089/343882 an,
oder nehmen Sie hier Kontakt auf.

Q: baimento.de

rawpixel

EINE ERINNERUNG AN §10 MUTTERSCHUTZGESETZ (MUSCHG). ACHTUNG TERMIN WAR AM 31.12.2018!

Die Übergangsfrist zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß §10 Mutterschutz läuft Ende 2018 ab.

Jede Tätigkeit im Unternehmen muss bis 31.12.2018 zusätzlich auf Gefahren für werdende Mütter untersucht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit im Moment von einer Frau (schwanger oder nicht) oder einem Mann ausgeführt wird. So das Mutterschutzgesetz das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Die Übergangsfrist für die ergänzende [1]  Gefährdungsbeurteilung endet am 31.12.2018.

Kann ein Unternehmen ab Anfang 2019 keine ergänzende Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz nachweisen, drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro bzw. 25.000 Euro.

Bei Wiederholungstätern oder Vorsatz kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Mögliche Ansprüche der Versicherungsträger sind davon unbenommen.

Wird dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft angezeigt oder wird diese ihm bekannt, so ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß §10 Mutterschutzgesetz unverzüglich durchzuführen. Gleiches gilt für die Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Q: info@baiMENTO.de

[1] eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für jede betriebliche Tätigkeit, schreibt §10 Arbeitsschutzgesetz seit 07.08.1996 vor.

 

FUNDSACHEN - Hitze-Update

Viele interessante Tipps für Arbeitgeber, Betriebsräte oder Familien-Gesundheitsmanager.

Hiteknigge Hitzeknigge vom UBA

Der Hitzeknigge wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „ Ansätze und Erfolgsbedingungen in der Kommunikation zum Umgang mit Extremereignissen – Anpassung an den Klimawandel alltagstauglich machen und Eigenvorsorge stärken“ umgesetzt.






Wetterwarnungen DWD Wetterwarnungen DWD


Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
(Die Infos gibt es auch per App)






DWD-Broschüre Klima & Gesundheit DWD-Broschüre Klima & Gesundheit

Broschüre vom DWD, für alle, die sich ein paar Ideen holen wollen, was man machen kann. Ersthelfer, Gesundheitsmanager und Interessierte finden kurze Beschreibungen der Hitze-Krankheiten, übliche Symptome und Verhaltensweisen.





TELEFASI/TELESIFA

Sie möchten eine zweite Meinung, nicht seitenweise in Suchmaschinen blättern, um dann doch das Passende NICHT zu finden? Sie möchten ASAP Unterstützung, und nicht auf einen Termin bei Ihnen warten? Gerne! Wir antworten binnen 24h auf Ihre Frage.

Bitte formulieren Sie Ihre Frage so präzise wie möglich. Je genauer die Frage, umso zielgerichteter ist die Antwort. Ein Bild mit kurzer Beschreibung  ist meist hilfreicher als eine langer beschreibender Text. Besten Dank!


baiMENTO.de

UND ACTIONBITTE!

Jetzt kommt wieder die Jahreszeit, wo sich die meisten Aktivitäten nach Innen verlagern. Sowohl bei der Arbeit als auch im Privaten. Zeit sich zu überlegen, wie man dem entgegenwirken kann. Und getreu dem Grundsatz, das man niemanden leichter ändern kann, als einen Selbst, ist es dafür genau die richtige Zeit bei sich anzufangen. Vielleicht machen ja andere KollegInnen gleich mit.

Immer mehr Arbeitsplätze sind Sitzarbeitsplätze. Nicht nur im Büro, auch beim Autofahren, Reisen mit dem Zug, dem Flugzeug. Beim Warten auf selbige. An der Kasse, als Maschinenführer oder im Leitstand. Wie dem entgegen gewirkt werden kann, zeigt unter anderem die Initiative für Gesundheit bei der Arbeit (IGA).

Freiwillige bzw. unfreiwillige Zwangshaltungen hindern uns in unserem natürlichen Bewegungsdrang. Und bei Zwangshaltungen ist nicht immer das Sitzen gemeint. KollegInnen zum Beispiel in der Fertigung oder im Verkauf müssen oft lange Zeit stehen. Im Büro, in der Praxis, im Labor dagegen oft sitzen. Beides – zuviel oder zulange – ist nicht von Vorteil.

Daher sind Ideen gefragt, wie die Einseitigkeit unterbrochen werden kann. Nicht für alle gibt es DIE eine Lösung, eine Auswahl an Möglichkeiten ist gefragt.  

Für Sitz-ArbeiterInnen ist beispielsweise eine ‚Betriebswanderung‘ denkbar, bei der einzelne Stationen in einer Laufkarte ‚gesammelt‘ werden müssen. Oder in der Cafe-Küche werden die Tische und Stühle durch Bistro-Tische ausgetauscht. Oder wenn ihre Treppen eine Setzstufe hat, nutzen Sie diese für einen Motivationsspruch. Die Bewegungsanreize die denkbar sind, sind zahllos und nur durch die Phantasie begrenzt. Nur sollten sie von der Belegschaft (den Betroffenen) selbst kommen. Und die Vorbildfunktion der Chefs ist dabei nicht zu unterschätzen.

Vielleicht sind ja bei der Ideenfindung, folgende Tipps nützlich:

  • Wenn die Bewegung Spass macht, wir die Idee eher realisiert.
  • Nicht alles auf einmal. Wechseln Sie die Ideen lieber regelmäßig durch. Langeweile ist nicht förderlich.
  • Benennen Sie, wie für alles Wichtige, einen ‚Kümmerer‘ oder eine ‚KümmerInn‘. Adressieren Sie Verantwortung und natürlich auch das Lob, wenn es gut läuft.
  • Verändern Sie gegebenenfalls die Arbeitsumgebung, die Arbeitsmittel. Sollte aber nicht zwingend der Grund für teure Anschaffungen sein. Oft sind die Ideen, die nichts kosten die Besten.
  • Motivieren Sie – wenn nötig mit Wettbewerb und/oder Belohnung.

Fangen Sie gleich an – und ACTION - Bitte!  


BESCHAFFUNG, DIE NEUE ISO 45001
UND GÜTESIEGEL

Sicherheitsingenieur 04/2018 - Eine kleine Zeichenkunde  GS, CE und Co. im Arbeitsschutz

Die Schnittstelle zwischen Einkauf und Arbeitssicherheit wird durch die Mitte März 2018 erschienene ISO 45001 aufgewertet. Der Gedanke, bestimmte Kriterien der Arbeitssicherheit im Einkauf von Anfang an fest zu installieren ist nicht komplett neu, sondern hat sich in anderen Managementsystemen (Qualität, Umwelt, usw.) bewährt. Hierbei spielen auch bestimmte Zeichen (CE, GS, ECO, Blauer Engel, ) ein Rolle, die beachtet aber auch nicht überbewertet werden dürfen, indem sie als alleiniges Kriterien angesehen werden.

Fordern Sie hier Ihr persönliches Exemplar des Artikel an.



SO GELINGT DIE IMPLEMENTIERUNG DER 
ISO 45001:2018-03

Ende 2013 wurde von der International Organzation for Standardization (ISO) der Entschluss gefasst, einen neuen Standard für  Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001) heraus zu geben. Als Grundlage diente die bewährte BS 18001 OHSAS. Die Veröffentlichung ist für März 2018 geplant. Was sollten Sie im Hinblick auf die Implementierung beachten?

Fordern Sie hier Ihr persönliches Exemplar des Artikel an.


SITZEN KANN TÖDLICH SEIN!

ergotopia.de

Diese Infografik von Ergotopia kann wohl kaum drastischer sein. Aber in Zeiten von Bewegungsmangel großer Teile der Bevölkerung, hilft es ja vieleicht. Ein Bezug zu den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen ist durchaus gewollt.

"Sitzen ist das Rauchen unserer Generation"
(Q: Harward Business Review)

Wenn Sie wissen wollen, wie 'gesund' Ihr Büro ist, dann können Sie es über unseren Kompakt-Check: BÜRO erfahren.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Die Gefährdungsbeurteilungen (die seit ca.20 Jahren verpflichtend sind) scheint diese in vielen Betrieben noch nicht bzw. unzureichend realisiert (PDF) worden zu sein. Je kleiner ein Betrieb ist, desto geringer ist die Umsetzungshäufigkeit (PDF) der (nicht mehr ganz neuen) gesetzlichen Anforderungen (u.a. Fachkraft für Arbeitssicherheit - FASI, Bereitstellung von Mitteln, Gefährdungsbeurteilung, ASA-Sitzungen, regelmäßige Unterweisungen, Begehungen, etc..)

Verbreitung von Gefährdungsbeurteilungen (Q:verdi.de)

Da im Falle des Falles sehr schnell ein Organisationsverschulden greift, stellt es ein (meist nicht realisiertes) Risiko für den Betrieb dar. Vordem auch keine Ver- sicherungspolice (inkl. Berufsgenossen-schaftstbeiträge) schütz.

Dies ist umso erstaunlicher, da durch etwas Know-How und Erfahrung eine funktionierende Arbeitsschutz-Organisation aufzubauen wäre und zu betreiben ist. Bin gerne bereit meine Erfahrungen und Unterstützung beizusteuern. Kontaktieren Sie mich in München, Bayern unverbindlich.


WO GEHT ES HIER ZUM NOTAUSGANG?
BRAUCHEN WIR UNSER GPS?

Eine Ansicht, die sich selbst nicht ganz ernst nimmt.

Ein GPS oder die europäische Variante Galileo ist ja eine praktische Sache. Zu jeder Zeit genau zu wissen, wo man ist. Als Kunde habe ich noch eine weitere Anforderung, und zwar die, dass für die Region in der ich mich (vermutlich) bewegen werden, gleich noch die Landkarten mit dabei ist. Und diese natürlich am besten aktuell oder zumindest als ein kostenloses Update via Internet. Es ist ja so praktisch, intuitiv zu bedienen, und eigentlich für den Nutzer fast kein Aufwand mehr - Google Maps lässt grüßen.

Nur dadurch verlieren scheinbar viele Menschen die einfachsten Fertigkeiten. Zum Beispiel eine Landkarte oder einen Stadtplan (genau die Papierform ist gemeint) lesen bzw. interpretieren zu können. Die elektronische Form auf dem Display ist zwar genauso, aber scheinbar wird diese nicht so wahrgenommen. Zumindest scheint es so zu sein, dass sich dies - zumindest mittelbar - auf die Kennzeichnung wo sich der nächste Notausgang befindet bzw. die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen auswirkt. Es ist scheinbar ein Problem, ob der weiß Pfeil auf grünem Quadrat nun nach oben oder unten zeigen soll. 

Dabei ist es ganz einfach! Der Pfeil muss in die Richtung zeigen, in der der Notausgang zu finden ist, wenn ich auf einen Plan schaue. Also über einem Durchgang zeigt der Pfeil nach oben, wenn der Notausgang hinter dem Durchgang liegt. Der Pfeil wandert also 'virtuell' von der Wand vor mir, auf den Plan vor mir (virtuell bzw. vor dem geistigen Auge des Betrachters). Wenn der Pfeil bei einer Treppe nach unten zeigt, dann ist der Notausgang eine Etage tiefer. Also alles kein Problem.

HITZE AM ARBEITSPLATZ

Hitze am Arbeitsplatz Fotolia

Alle Jahre wieder! Das Thema kommt so regelmäßig wieder wie Ostern, Weihnachten und Silvester. Und genauso regelmäßig die Fragen nach den Pflichten des Arbeitgebers und - etwas seltener - die der Arbeitnehmer. Die im Übrigen das ganze Jahr über gelten.

Für diejenigen, die nach dem 'Wo steht das?' fragen, sei die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur genannt.

Diejenigen die mehr nach Tipps für Arbeit und Wohlbefinden (leider 'nur') für das Büro suchen, können unter der BAUA-Reihe Praxis Kompakt fündig werden. Und mit etwas Phantasie und z.Zt. auch Schweiß es für die Produktion/ das Lager adaptieren. Wer damit nicht ganz zurecht kommt, kann sich gerne auch an uns wenden.

Einen interessanten Beitrag der den Zusammenhang zwischen Hitze und erhöhte Unfallgefahr thematisiert wurde aktuell und wiedermal vom VdTÜV veröffentlicht.

Im Übrigen gilt dies auch für den Weg von und zur Arbeit. Jeder kennt es aus eigener Erfahrung, wenn das Auto nach Feierabend den ganzen Tag in der prallen Sonne auf dem Parkplatz gestanden hat. Glücklich ist derjenige der dann eine gute Klimaanlage im Auto hat. Nützliche und interessante Erkenntnisse dazu findet man hier beim ADAC.

Q: info@baiMENTO..de

UBA


Sie haben Fragen zu:

  • Sie haben Bedarf an einer (externen) Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI/SIFA) einem Sicherheitsingenieur/Sicherheitsfachkraft?
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  • Sie wollen wissen, wie es um Ihre Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen bzw. Arbeitssicherheits-Organisation steht?
  • Sie wollen Ihre Pflichten und die Pflichten Ihrer Führungskräfte bzw. Mitarbeiter kennen? z.B. Betriebsbegehung, Betriebsanweisung, Sicherheitsbeauftragte (SiB), Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)
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