UMWELT-MANAGEMENT (UM - ISO 14001)
Umweltmanagement alles ein alter Hut? Sicherlich für all jene, die damit seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten zu tun haben. Kunden halten inzwischen beides für eine Selbstverständlichkeit, so wie alle gesunden Mitmenschen ihre Gesundheit für selbstverständlich halten. Allzu oft bemerken wir erst deren Wichtigkeit wenn die Auswirkungen auf die Umwelt zu hoch sind oder gar ein Unfall geschehen ist.
Dabei sind die Management-Methoden, die zur Verfügung stehen mannigfaltig, und müssten nur ein-/umgesetzt werden. Oft liegt es an der (zu)oft zitierten fehlenden Zeit, oder an den nötigen Methodenkenntnissen bzw. dass es für die spezifische Problematik eine Methode exerziert.
Sie benötigen bei Methoden, Schulungen, fehlender Zeit, Audits oder einer Systemrevision (Dokumente, Umsetzung. etc.) Unterstützung? Bin gerne bereit meine Erfahrungen und Unterstützung im Qualitätsmanagement bzw. Umweltmanagement beizusteuern. Kontaktieren Sie mich in München, Bayern unverbindlich.
BATTG 2021
Das Batteriegesetz (BattG) wurde zu 2021 novelliert, und ist die nationale Umsetzung der EU-Batterierichtlinie (BATT). Es wird das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (neu) geregelt. Für 2022 wird mit der Aktualisierung der Batteriedirektive gerechnet.
Das Batteriegesetz (BattG) gilt für (Einmal-)Batterien und Akkus. Ob diese eingebaut oder wechselbar sind, ist ohne Belang. Es werden dabei drei Arten unterschieden, die Fahrzeugbatterien, die Gerätebatterien und die Industriebatterien.
Alle Hersteller müssen sich bei der EAR-Stiftung registrieren lassen, auch OEM-Hersteller bzw. Importeure. Eine Kennzeichnung der Batterien ist obligatorisch. Aktuell besteht ein Registrierungs-Stau, trotz Übergangszeit für nach ElektroG registrierte Firmen. Die Inanspruchnahme eines der fünf Rücknahmesysteme ist verpflichtend. Die bekannte Rücknahme durch den Inverkehrbringen ist nicht ausreichend. Bei der Batterieklasse Fahrzeuge ist ein Pfandsystem zu implementieren. Ebenso ist regelmäßig Meldung über die in Verkehr gebrachten Batterien zu erstatten.
Bei der ganzen Organisation wäre es verwunderlich, wenn keine Gebühren anfallen würden. Die Stiftung EAR, als auch die zugelassenen Rücknahmesysteme sind zu finanzieren. Dazu kommen noch die eigenen Aufwendungen für die internen Prozesse und Meldungen.
Ergeben sich Mängel, die der Inverkehrbringer zu vertreten hat, droht eine Gewinnabschöpfung, plus einem Bußgeld (bis zu 100.00 Euro). Privatrechtlich drohen Abmahnung, Schadensersatz und ggf. ein Vertriebsverbot. Werden Batterien ins EU-Ausland exportiert, empfiehlt sich eine gesonderte Prüfung/Behandlung anhand der nationalen Anforderungen.
Know-How und Mentoring sind unsere Leidenschaft. Gerne beantworte wir Ihre Fragen bzw. sind behilfliche bei der Lösungsfindung.
(Q: baiMENTO.de)
ISO 14001 - HIGH LEVEL STRUCTURE
Mit der Überarbeitung in 2015 und der ISO Direktive 1 wurde die Struktur der ISO 14001, dem Annex SL (HLS = High Level Structure) angepaßt. Die Zusammenführung von mehreren Managementnormen wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und anderen zu einem integrierten Managementsystem (IMS) wurde somit erheblich erleichtert.
Eine Gegenüberstellung der ISO14001:2015 mit der Vorgänger Version und der HLS erhalten Sie hier.
Sie haben Fragen zu:
- der neuen ISO 14001:2015?
- wie Sie mehrere Management-System am Besten verbinden können?
- wie Sie mit möglichst wenig Papier/Dokumente/Formulare auskommen?
- Ihr System bzw. ihre Dokumentation ist älter als ca. 4-5 Jahre und Sie wollen es auf das Notwendige reduzieren bzw. auf den neuesten Stand bringen?
- Sie haben Qualitäts-/Kosten-/Termin-Probleme (QTK) und möchten Unterstützung?
- Haben wir mit REACH zu tun bzw. was/wer ist das?
- ...
Nehmen Sie einfach Kontakt auf.