baiMENTO
Wege finden, statt Gründe!

AKTUELLES

WIR LOTSEN SIE DURCH DEN DSCHUNGEL VON ANFORDERUNGEN,
PFLICHTEN UND MÖGLICHKEITEN IM QHSE, BCM,
AGM UND DER SICHERHEITSTECHNISCHEN BETREUUNG (SIFA/FASI).

baiMENTO hat sich zum Ziel gesetzt, für Sie maßgeschneiderte Lösungen auf dem Weg in ein modernes und integriertes Management-System nach ISO 9001(Qualität), ISO 45001(Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz, DGUV V2), ISO 14001(Umwelt) bzw. einen unterbrechungsfreien Betrieb(BCM) zu gewährleisten und die gesetzliche sicherheitstechnischen Betreuung (HSE | FASI/SIFA) der Geschäftsführung und von Führungskräften in der Metropolregion München zu ermöglichen. Bei Bedarf auch gerne deutschlandweit.

 


Kostenloses Orientierungsgespräch

Wann immer Sie Fragen zum Qualitäts-, Arbeits-, Gesundheits- und Umwelt-Management(QHSE), zur sicherheitstechnischen Betreuung (HSE | FASI/SIFA) oder zum unterbrechungsfreien Betrieb(BCM) haben, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie am Besten diese Seite.
In einem kostenlosen Orientierungsgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und Sie bekommen eine erste Einschätzung, welche Anforderungen zu erfüllen sind, bzw. was mit einem Management-System oder mit Methoden/Tools-Box erreicht werden kann.

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Wir treffen uns wieder, zum zwanglosen Austausch in einer typischen münchner Gaststätte. Themenfelder u.a. QHSE, QM, GM, AS, UM, BCM, etc. und was uns sonst noch so einfällt.
Damit auch jede(r) einen Platz bekommt, bitte ich um eine Anmeldung bis 26/11/ (einfach ein re:). Die genaue Lokalität gibt es nach der Anmeldung. Ein Verzehr ist obligatorisch. Freue mich auf zahlreiche Beteiligung.

Zum Anmelden, einfach eine email (Firma) bis zum 26/11/mit dem Betreff: Anmeldung - QHSE-Treff senden.

KOSTENLOSER ARBEITSSICHERHEITS CHECK-UP

Änderungen von Gesetzen und Vorschriften gehören inzwischen zum Alltag. Ein regelmäßiger AS-CHECK-UP ist um so wichtiger.
Vermeiden sie Unfälle und Kosten. Erhöhen sie die Attraktivität für Fachkräfte.

Machen Sie unseren kostenlosen
ArbeitsSicherheits CHECK-UP!

Siehe auch unsere INFO:
'In 6 (sechs) einfachen Schritten die Arbeitsschutzpflichten einer Führungskraft erfüllen'.

FILIALGRÖSSE UND ASA-Pflicht

Ab welcher Filialgröße ein ArbeitsSchutz-Auschuss (ASA) notwendig ist und wie diese organisiert sein müssen hat jetzt das Bundesverwaltungs-Gericht konkretisiert (BVerwG 8 C 4.23).

Ein echter 'Hammer'. Alles halb so schlimm, wenn man weiß, wie man es anfangen kann und wen man fragen muss.


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HÄUFIGE FEHLER IN
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN (GBU)

Immer wieder nützlich, und weil es aktuell in einem GBU-Workshop wieder mal Thema war. Die häufigsten Fehler die bei Gefährdungsbeurteilungen (GBU) vorkommen. Näheres können sie in unserer neuen INFO - häufige Fehler in GBUs erfahren.

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FRA

REFLEXE UND VORBILDER
Als Privat-Pilot ist man in DE, für unsere Flughäfen, oftmals eher ein Störfaktor, und natürlich persönlich betroffen. Die extrem hohen Landegebühren mal außer Acht gelassen. Dafür hat man aber auch die Gewissheit, von Sicherheit (vor den Passagieren) bzw. Betriebszeiten, dachte ich zumindest bisher.

Was da in der letzten Zeit allerdings am FRA los ist, lässt mich echt an der Ernsthaftigkeit von manchem im Vorstand der FRA AG und Regierenden zweifeln. Das Thema Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM) scheint den Dividenden der Shareholder und mancher Schlagzeile im den Boulevard-Medien zu Opfer gefallen zu sein.

Historie (kurz):
2024-07-25 Klebeprotest
2024-08-06 Stromausfall durch Nager
und das ließe sich ohne Mühen fortsetzen.

Als Vorbild taugt im Augenblick weder der FRA etc. noch unsere Regierenden.
Der gerne bemühte Hinweis sich doch XYZ als Vorbild zu nehmen läuft ins Leere. Was wundert uns dann das schwächelnde Wachstum ... das aktuell so häufig beklagt wird.

Vielleicht kommen wir besser und schneller ans Ziel, wenn wir uns auf uns selbst verlassen und alle zusammen, ordentlich anstrengen.
Wir leisten gerne unseren Beitrag. Lassen sie es uns einfach wissen.


Q: tagesschau
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DIE MEISTEN PROBLEME SIND HAUSGEMACHT!

Untersuchung zeigt, dass die meisten Probleme (der IT) hausgemacht sind. Und nicht der aktuell angespannten Sicherheitslage geschuldet sind.
Unabhängig davon, ob unser Geld noch sicher und viel wichtiger, jederzeit verfügbar ist, stellen sich doch die Fragen:

  • Wie ist es im eigenen Unternehmen damit bestellt?
  • Besser oder schlechter als in der eigene Hausbank?
  • Was haben wir, und was können wir selbst tun bzw. für den Ernstfall?
  • Wie hoch sind die Risiken – plausibel – einzuschätzen?
  • Sind ausreichend Ressourcen verfügbar? Was ist der Bedarf?
  • Wie ist der Status?
  • Was ist die Priorität?

Ist der Blutdruck, die Nervosität bereits jetzt in die Höhe geschnellt, dann wird die ab 2025 verbindliche DORA (EU-Verordnung) das Potential für eine kleine Panikattacke haben.
Ist ihr Unternehmen – wie beim Lieferkettengesetz – betroffen? Ist uns Egal – betrifft uns nicht! Eine verpasste Chance ...

Es schadet sicherlich nicht - sich dem Sinne nach - das Themenfeld, etwas genauer in Augenschein zu nehmen. Und eventuell die größten, auffälligsten Punkte durch Maßnahmen, zeitnah zu hinterlegen. Besser als gar nichts, zu wenig zu tun, hat sich vielleicht mancher Verantwortliche im Nachhinein gedacht. Lassen wir es nicht so weit kommen!

Q: BaFin Fachartikel Überwiegend hausgemacht (Juli 2024)

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VERHALTEN IM FALL
EINER
GEWALTTAT (AMOK)

Am Freitag kam die vollständige Liste der Wahlhelfer für die EU-Wahl am 9. Juni 2024. Kurz vor Knapp, fast zu spät. Und da fiel es mir wieder ganz heiß, meine Frage in der Online-Schulung ein. Dort wollte ich wissen, welches Konzept den vorgesehen sei, wenn während der EU-Wahl im Wahllokal jemand 'austickt', sprich sich eine Gewalttat abzeichnet. Die Antwort war schlicht und einfach - 110 wählen! Und dann?
Bis jemand auftaucht, kann viel passieren, wenn es auch nicht Stunden dauert. Ein Augenblick kann da zur Ewigkeit werden. Und es kann einiges schief gehen (sprich Fehlverhalten). Aber was ist das richtige Verhalten?

Ein geschätzter Kollege, der sich mit 'Traumata am Arbeitsplatz' auseinander setzt, könnte dabei vielleicht helfen. Mal fragen und inzwischen selber recherchieren.
Nach ca. 3-4h hatte ich ein entsprechendes Papier der bayerischen Polizei mit einem fünf-zeiligen Titel (169 Zeichen! - findet kein Normalsterblicher!). Die wirklich praktikable Handlungsanleitung fast das genauso schön knapp zusammen, wie ich es als QHSE-Guide und Arbeitsschützer (Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus der Brandschutzordnung Teil A 'Verhalten im Brandfall' her kenne. 

Wer hätte das gedacht, es gibt was von unseren Freunden und Helfern in Uniform (Polizei). SUPER! Inzwischen hat auch der geschätzte Kollege geantwortet und sich ordentlich rein gehängt. Kann mein Glück, so kurz vor dem ersten Einsatz kaum fassen, und beide Quellen deckt sich inhaltlich weitgehendst.

Zügig eine Betriebsanweisung 'Gewalttaten (Amok)' erstellt. Und die Sache ist für morgen der EU-Wahl 2024 soweit save, und besser als 'nur' das 110-Konzept. Alle meinen Kunden, die ähnliche Situationen im operativen Geschäft haben, werde ich es vorstellen. Spätestens in den nächsten ASA-Sitzungen. Wieder mal was, das auch über den Arbeitsplatz hinaus nützlich sein kann. Wer weis, wann jemand im ÖPNV 'austickt'. Dann hilft vielleicht der Dreiklang FLÜCHTEN - VERSTECKEN - ALARMIEREN nicht nur im Wahllokal, oder bei der Arbeit.

Rechnen wir mit dem Schlimmsten, hoffen wir das Beste!

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WARUM KINDER KEINE
z
WEI KASTEN-BIER SIND,

und was bei der Beförderung mit
einem Rad bzw. Lastenrad zu beachten ist.

Diese Woche an der Fußgängerampel. Ein Elternpaar mit ihren beiden Kindern und den Fahrrädern unterwegs. Sie mit dem e-bike, er und die Kinder (ca. 2 bzw. 3-4 Jahre) mit dem Lastenrad, Typ Long John (zweirädrig). Soweit so vorbildlich.

An der roten Ampel kam es einem Kind in den Sinn, den Durst löschen zu wollen. Es stand auf, drehte sich zum Papa um und … der Papa konnte gerade noch einen Sturz verhindern. Inzwischen war die Ampel auf grün und die anderen Verkehrsteilnehmer fingen – ungeduldig wie eh und je - an wie wild zu hupen. Beide Eltern – mit hoch roten Kopf und unter ersichtlichem Vollstress - konnten ihre Kinder und Räder gerade noch in die nächste Einfahrt retten.

Warum die Kinder in keinen Sitzen saßen und gesichert waren, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber offensichtlich waren die Empfehlungen/Vorschriften für den Transport von Kindern mit dem Rad nicht bekannt.

Das nicht jedes Rad für den Transport von Kindern geeignet ist und erst recht, das von der Stange, dürfte sich von selbst verstehen. Spätestens nach einem kurzen – hoffentlich qualifiziertem - Gespräch mit dem Fahrradverkäufer seines Vertrauens, oder spätestens nach einem Blick in die StVO §21 Personenbeförderung1. Nützliche Empfehlungen gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV – s.a. Links). Wenn die Erkenntnisse der DGUV zwar eigentlich für Arbeitgeber/-nehmer gedacht sind, so könnten die Eltern aus obigen Beispiel, sicherlich erhellende Infos gewinnen. Hier eine kurzer Überblick, was bei einem Lastenrad zu beachten ist:



Hinweis-Liste:

  1. Je Kind (max.2) muss ein Sitz mit Gurtsystem vorhanden sein (nicht nur für Lastenräder!).
  2. Schutz von Händen und Füßen gegen bewegliche, gefährliche Stellen.
  3. Die max. Zuladung (Kinder, Spielzeug, Einkauf, etc.) gemäß den Herstellerangaben (techn. Datenblatt) darf nicht überschritten werden.
    Anm.: Dabei ist nicht nur auf die Statik (s.a. kürzlichen Rückrufe von ganzen Serien über Monate) sondern auch auf die Fahrdynamik (Bremsen, Stabilität, etc.) zu achten.
  4. Die Fahrtauglichkeit ist vor jeder Nutzung durch Augenschein (Vor-Check) sicherzustellen (Rad, KfZ, LkW, etc.).
  5. Das notwendige Verhalten ist in kindgerechter Sprache zu vermitteln. Die Wirksamkeit ist zeitnah zu überprüfen und ggf. erneut zu vermitteln.
  6. Nutzung von Helmen wird empfohlen.
  7. Auf die geeignete Verteilung des Gewichts ist zu achten.
  8. Eine Probefahrt auf sicherem Gelände (Privatparkplatz) wird empfohlen (Fahrpraxis).
  9. Die Auswahl der Strecke sollte die Kriterien Sicherheit, Radweg, etc. bevorzugen.


Diese Hinweise stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


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 UPDATE 2024-04-08

E-SCOOTER
VERBOT
IM ÖPNV

MVG

Wie bereits vor ca. einem Jahr berichtet, sind LI-Akkus nach Beschädigungen nicht ganz unproblematisch. Dabei ist es unerheblich wann der Schaden eintritt, bei der Produktion, Inbetriebnahme, im Betrieb, beim Laden, etc. Erschwerend kommt noch hinzu, das teilweise geringe Beschädigungen (evtl. auch zeitlich verzögert) ausreichen um die Zellen gefährlich zu schädigen.

Ist ein LI-Akku einmal in Brand geraten (Thermal Runaway) sind diese kaum mehr zu löschen (ca. 700->1000°C). Es kann nur eine Ausbreitung bzw. Übergreifen eingedämmt werden. Dabei entstehen toxische bzw. brennbare Gase.

Da die Sicherheitsanforderungen bei e-scootern niedriger als 'üblich' sind, hat sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für ein Mitnahmeverbot im öffentlichen Verkehr ausgesprochen. Was jetzt die ersten lokalen ÖPNV um zu setzen beginnen. Die viel gepriesene Ergänzung der 'letzten Meile' durch die Mitnahme von e-scootern im ÖPNV, ist somit wohl neu zu überdenken.

Warnhinweis (e-Scooter, Handy, Laptop, eKfZ, etc.):
Bitte laden Sie LI-Akku nur unter Aufsicht.
Behandeln sie LI-Akkus wie offenes Licht.



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Unser Blog vom 2023-02-02

PEDELECS (NACH EN15194:2017)
OHNE VERMUTUNGSWIRKUNG!
2023-02-02

Pedelecs als kraftbetriebene Fahrräder, fallen unter die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der CE-Kennzeichnungspflicht.
Erfolgt die Konformitätsbescheinigung u.a. nach der EN15494:2017, so ist ab sofort (EUR-LEX Dokument 32023D0069 09.01.2023) bzgl. der Akkus und der Vibration nicht mehr von der Vermutungswirkung aus zu gehen. Die Anforderungen an die Akkus und der Übertragung von Vibrationen auf den Nutzer:Inn müssen also gesondert betrachtet und nachgewiesen werden.
Dies sollte bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von (Lasten-)Fahrräder im professionellen Einsatz von besonderer Bedeutung sein. Eine proaktive Abstimmung zwischen dem Zulieferer und der Beschaffung ist sicherlich von Vorteil. Speziell bei laufenden Vorgängen mit den aktuell längeren Lieferzeiten. Es versteht sich von selbst, das die Konformitätserklärung somit ein Datum nach der Veröffentlichung im Amtsblatt EUR-LEX aufweisen sollte.

AKKU: Die Risikobeurteilung des Herstellers muss bzgl. des (LI-)Akkus extremen Temperaturen, Brand und Explosionen explizit behandeln, geeignete Maßnahmen enthalten und Eingang in die Betriebsanleitung finden.

VIBRATION: Das Thema Vibrationen muss damit auch in der Risikobeurteilung des Herstellers enthalten sein. Ebenso welche Maßnahmen ergriffen wurden, die Vibrationen zu ermitteln (EN 17404:2022, DIN 79010:2022) und zu minimieren. Vorhersehbaren Fehlanwendungen bzw. missbräuchliche Nutzungen sind berücksichtigen. Hinweise auf ein geeignetes Vorgehen und die Behandlung durch den Nutzer sind in die Betriebsanleitung auf zu nehmen.

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EUGH-URTEIL (C-588/21P)

Harmonisierte Normen sind
Teil des Unionsrechts

Wir erleben es immer häufiger das Standards bzw. Teile davon, in EU-Richtlinien, EU-Verordnungen zitiert werden, und Anforderungen davon übernommen werden. Üblich ist es das für jedes Unternehmen und jeden Bürger, die Texte kostenfrei zu Verfügung stehen.

Bei Standards ist dies oft nicht der Fall. In Deutschland steht der ‚Bezahldienst‘ DIN e.V. & Beuth Verlag oft mit vierstelligen Beträgen davor. Auf die berechtigte oder nicht berechtigte Begründungen, wohlen wir hier jetzt nicht eingehen. Daraus ergibt sich allerdings der Umstand, dass eine ungehinderte Teilnahme am Markt nicht möglich ist. Es ist ein ‚Eintritts-Geld‘ zu bezahlen, damit man sich an gesetzliche Anforderungen halten kann, was die Voraussetzung für den Marktzugang darstellt.

Gegen diesen Umstand hat sich 2019 PublicResource.org und Right to Know bei der EU-Kommission gewannt und die Zugang zu harmonisierten Normen (exemplarisch Spielzeug) gefordert. Was durch die EU-Kommission und dem Europäische Gericht abgelehnt wurde. Grund: Urheberrecht und Finanzierung der nach gelagerten Organisationen. Das Geschäftsmodell von DIN eV., Beuth Verlag & Co würde in wesentlichen Teilen gefährdet sein.

Nun hat der EUGH sich dazu geäußert. Harmonisierte Normen sind Teile des Unionsrechts, und der Zugang muss für Organisationen und Bürger möglich sein¹. Allerdings äußert sich der EUGH bzgl. Urheberrecht nicht so eindeutig. Was somit einen Ansatzpunkt für DIN e.V. & Co offen lässt. Es bleibt abzuwarten, was DIN e.V. & Co nach der Urteils-Analyse und ggf. der Anpassung des Geschäftsmodells bzw. der Finanzierung der Arbeit für harmonisierte Normen (nicht für den Rest) tun. Wie ein eventueller unentgeltlicher Zugang zu (harmonisierten) Normen und die bisherige Zielrichtung von DIN e.V. & Co. anzupassen ist.

EUGH
C-588/21P (Zusammenfassung)
Institut für Urheber- und Medienrecht e. V.

¹ Wurde durch die EU-Kommission bereits bestätigt bzw. eingeräumt. Das überwiegend öffentliche Interesse wurde allerdings nicht befürwortet. Was eine (kostenfrei) Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehen würde.

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LONDONER ERKLÄRUNG DER ISO

Das sagt ihnen nichts?
Klima, Umwelt haben wir nicht zertifiziert – trifft für uns nicht zu! Haben Sie vielleicht schon öfters gehört.

Da es eigentlich ‚nur‘ die Umsetzung nach dem Pariser Abkommen der UN (COP21) realisiert, ist es vielleicht an vielen - einfach unbemerkt - vorüber gezogen. In den chaotischen Zeiten in denen wir leben auch kein Wunder.

Die ISO setzt mit ihrer Londoner Erklärung, lediglich die COP21-Beschlüsse in einzelnen Management-Normen um. Als Zielzeitraum für die Umsetzung ist Anfang 2024 vorgesehen.

Die neuen Anforderungen werden in den Abschnitten 4.1 Verstehen der Organisation und 4.2 Verstehen der Erfordernisse/interessierte Parteien (s.a. HLS) aufgenommen. Wobei ich mich nicht 100% darauf verlassen möchte. Kleinere Anpassungen durch die Streichung/Ergänzung von und/oder, haben schon manchen im Audit ins Schwitzen gebracht.
Eine proaktive Rückfrage beim Cert-Auditor oder andern Quellen, kann da sicher nicht schaden. Spätestens im nächsten Audit sollten sie vom (gewissenhaften) Auditor darauf angesprochen werden, bzw. wird sich durch den (zusl.) Schwerpunkt Klimawandel fast von selbst ergeben.

Für alle, die bisher mit der sperrigen Begrifflichkeit aus 4.2 nicht viel anfangen konnten, ein schönes Beispiel, wie neue Erfordernisse von Außen an das Unternehmen (ohne Zutun) heran getragen werden können. Wir leben alle auf der selben herrlichen Welt, die erhalten werden will. Wir brauchen die Welt.


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Ihr baiMENTO | QHSE-Guide

UND SIE NÜTZEN IMMER NOCH ...
MASKEN UND HANDHYGIENE

... gegen eine Erkältungswelle und die vermeidbaren Krankheitstage im Unternehmen. Zwar in unterschiedlichem Maße, aber stets signifikant.

MPG Infografik 2023-04 MPG Infografik 2023-04 - Hochsaison für Viren

Werden die Masken und Handhygiene, als Gesundheitsaktion im Unternehmen im Herbst empfohlen bzw. wieder in Erinnerung gerufen, dann nützt es nachweislich und ist keine 'Schikane'!
Machen die Führungskräfte auch noch (aus Überzeugung) mit, ist es fast wie eine Garantie.

Die Spender für Desinfektionsflüssigkeit, 'Restbestände' von Masken und Hinweisschilder müssen nur wieder hervor geholt, aktualisiert und an prominenter Stelle platziert werden.

Für detailliertere Infos, mehr als das übliche 'die Grippesaison beginnt'. Dem sei die Infografik von der MPG Ausgabe 04/2023 empfohlen.

 


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Ihr baiMENTO
QHSE-Guide

 

NEUES VDSI-ZERTIFIKAT

Neues 'Fleiß-Kärtchen' für die kontinuierliche
Weiterbildung vom VDSI frisch nach ca. vier (4) Wochen eingetroffen. Leider noch mit falschem Gültikeitsdatum. Reklamation läuft. Sobald die VDSI-Geschäftstelle dies korrigiert hat, gibts die Korrektur.

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ARBEITSSTÄTTENRECHT VS. BAURECHT

Was hat das Arbeitstättenrecht (ArbStättV, ASR) mit dem Baurecht (MBO) zu tun?


Jeder Unternehmer wird es früher oder später, mit einer Erweiterung, einem Umbau bzw. einer Sanierung der Räumlichkeiten zu tun bekommen. Alles läuft mehr oder weniger nach Plan. Alle Beteiligten sind froh, das es nun vorbei ist und die Routine wieder einkehrt. So auch die nächste Begehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa/FASI), die die endgültigen Ergebnisse in Augenschein nehmen möchte.
Dann der Paukenschlag! Es wird festgestellt, das gemäß Arbeitsstättenrecht etwas nicht passt. Zum Beispiel der Fluchtweg- bzw. die Treppenbreite nicht ausreichend ist; die Tür des Notausgangs nicht in Fluchtrichtung auf geht; etc. Die Verwunderung bei den Führungskräften und kurz darauf bei der Geschäftsführung ist groß, und wird mit der Aussage kommentiert, „Die Baumaßnahmen wurden behördlich genehmigt – somit ist alles safe!“. So oder so ähnlich kennt es jede SiFa/FASI.

Leider stolpern wir hier über eine (seit langem bestehende) ‚Unebenheit‘, die sich aus den beiden Rechtsgebieten Baurecht (Landesrecht, das auch noch in jedem Bundesland auch noch unterschiedlich gehandhabt wird) und Arbeitsstättenrecht (Bundesrecht) bzw. aus er verwaltungstechnischen Umsetzung ergibt. Seit über 20 Jahren findet KEINE systematische und verbindliche Prüfung des Arbeitsstättenrechts im Baugenehmigungsverfahren mehr statt. Das war es nun mit ‚Alles ist SAFE!‘ Warum dies noch nicht ausreichend bei den Bauherren, bzw. vielen Architekten vorgedrungen ist entzieht sich unserer Kenntnis. 

Unsere Empfehlung:

Achten Sie daher, um so mehr ist auf die frühzeitige Einbindung (mit der Entscheidung und Beginn der Planungsphase) der SiFa/FASI. Schon aus purem Eigeninteresse (Ärger, Zeit, Kosten, etc). Auf die zusätzliche Problematik des Bauen im Bestand (Gefahrstoffe, Stäube, Asbest, etc.) sei hier nur hingewiesen, ist ein ebenso interessantes Thema für später mal.

Wer sich einarbeiten will, dem sei das BAUA-Gutachten ‚Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht‘ aus 2018 empfohlen.

Was Sie so früh wie möglich - aus unserer Sicht - mit einbeziehen sollten.

Unsere kleine Checkliste

  • Binden Sie die SiFa/FASI spätestens zur Planungsphase (Phase 2) ein.
  • Sprechen Sie alle Beteiligten (Bauherrn, Mieter, Architekt, SiFa/FASI, etc.) konkret auf das Thema an (Kommunikation & Miteinander).
  • Holen Sie aktuelle Infos von den genehmigenden Behörden (Baurecht, Arbeitsstätenrecht) ein (Land).
  • Beziehen Sie zukünftig mögliche Änderungen, Umnutzungen so früh als möglich (ggf. auch hypotetisch) mit ein.
  • Betrachten Sie alle Schritte und Vorhaben integrativ.


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Email genügt, wir freuen uns.


Und nachdem es gerade en vogue ist, die KI zu fragen …

ChatGPT 3.5 vom 21/11/2023

F: Wie wirken Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht zusammen?

A (inhaltl. zusammen gefasst): Die KI hat bei den zutreffenden Rechtsgebieten Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht recht. Die Aussage das bei Bauvorhaben für Arbeitsstätten die Anforderungen aus beiden Rechtsgebieten erfüllt werden müssen stimmt bedingt. Im Zweifel sind die ‚schärferen‘ Anforderungen vorrangig (Anm.: Was ziemlich sicher die Kosten steigert.). Bei der Aussage, das die Baubehörde und die Arbeitsschutzbehörde (vermtl. die im Land zuständige Überwachungsbehörde) stimmt seit nunmehr über 20 Jahren nicht mehr. In manchen Ländern kann dies als opt-in bzw. opt-out Variante bei einem Bauantrag gewählt werden. Fragen Sie hierzu ihren Architekten oder das wohlgesonnenen Genehmigungspersonal.
Am Schluss ist der KI dann wieder zu zustimmen, wenn gesagt wird, dass ‚Ein integrativer Ansatz, der beide Rechtsbereiche gleichermaßen berücksichtigt, ist wichtig, um die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten in den Arbeitsstätten zu gewährleisten.‘

 


EPILEPSIE UND ERSTE HILFE IM BETRIEB

Das Kenntnisse¹ aus der Ersten-Hilfe-Ausbildung alle zwei (2) Jahre aufzufrischen sind, ist hinlänglich bekannt. Bei Schlaganfall oder Herzinfarkt sind die Erste Hilfe Kenntnisse oft präsent. Bei der Epilepsie² leider nicht so häufig. Oft ist sogar unbekannt, das ein Kollege oder eine Kollegin davon betroffen ist. Der guten Medikation und den Ärzten sei es gedankt. NEUES VDSI-ZERTIFIKAT

Führungskräfte, Ersthelfer und Betroffene sollten sich, aktiv in einer ruhigen vertraulichen Umgebung absprechen und die angemessene, gewünschte Reaktion vereinbaren. Für den Fall der Fälle. 

In einem interessanten Beitrag von J.Schollmeier (Pfleger in der Neurologie) bei LinkedIn, sind fünf Punkte für den Notfall aufgeführt.

  1. Ruhe bewahren: Der wichtigste Schritt ist, Ruhe zu bewahren. Epileptische Anfälle können beängstigend sein, aber es ist entscheidend, ruhig zu bleiben, um dem Betroffenen zu helfen.
  2. Sicherheit gewährleisten: Stelle sicher, dass sich der Betroffene nicht verletzt. Lege ihn vorsichtig auf den Boden, entferne gefährliche Gegenstände aus der Nähe und polstere seinen Kopf ab.
  3. Die Zeit im Blick behalten: Ein epileptischer Anfall dauert normalerweise nur wenige Minuten. Notiere die Dauer des Anfalls, um anderen medizinischem Personal später Informationen geben zu können.
  4. Keine Gegenstände in den Mund stecken: Bitte versuche niemals, dem Betroffenen etwas in den Mund zu stecken, um das Beißen der Zunge zu verhindern. Das kann gefährlich sein.
  5. Nach dem Anfall: Nachdem der Anfall vorbei ist, legst Du den Betroffenen in die stabile Seitenlage, um sicherzustellen, dass er frei atmen kann. Bleib bei ihm und beruhigen ihn. (Anm.: Da ist sie wieder die 'stabile Seitenlage')


Wer sich über das Thema Epilepsie näher informieren möchte, kann dies u.a. gerne bei Teilhabe - Epilepsie - Arbeit (TEA) machen.

¹ Wikipedia - Erste Hilfe
² Wikipedia - Epilepsie
³ TEA - Arbeiten mit Epilepsie (Handlungshilfe, Gefährdungsmanagement)



(DI)ISOCYANATE
SCHULUNGSPFLICHT FÜR
PU
-STOFFE, ETC.

DeadLine: 24. August. 2023

„So ein bürokratischer Akt“ (handwerk.com)

Bürokratie hin oder her. Jammern hilft aktuell nichts.
Es gilt smarte Lösungen bis zum 24/08/2023 zu finden und umzusetzen.
Welche individuell bei Ihnen möglich und praktikabel sind, dabei hilft ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI/SIFA).

Vorsicht ist geboten, denn neben der allgemeinen (jährlichen) Unterweisungspflicht besteht zusätzlich die Schulungsplflicht in einem Rhytmus von fünf Jahren.
Ebenso sollte die Gefährdungsbeurteilung vorab aktualisiert werden, da diese zur geeigneten Auswahl der Online-Schulungen hilfreich ist.
Im Falle einer externen Kontrolle kann ein Bußgeld bis zu 50.000€ fällig werden.

Links:

 

RE-/UP-CYCLING EINES NEUES VDSI-ZERTIFIKAT
D
ESINFEKTIONS-SPENDERS

Neulich nach der Arbeitsschutz-Ausschuß-Sitzung (ASA), neben einem etwas vernachlässigtem Desinfektions-Spender aus Coronazeiten. In der ASA-Sitzung ging es um, wie häufig in dieser Jahreszeit, um das Thema Hautschutz, Sonnenbrand und Hautkrebs.

Im Laufe des Gespräches entwickelte sich die Idee, einen Teil der Desinfekti­onsspender, die nicht mehr im Einsatz sind, einer anderen Nutzung zu zufüh­ren. Und zwar als Sonnencreme-Spen­der. Die Idee fand auf derartigen Zuspruch, das der ca. einen Meter ent­fernte leere Desinfektionsspender es nicht überlebte.

Klar das eine entsprechende Kennzeichnung und Bekanntmachung noch fehlte. Uns wurden die Sonnencremespender aus den Händen gerissen. Alle wollten einen.

Wer jetzt auf den Geschmack gekommen ist, und es uns gleich tun will, ist herzlichst eingeladen.

Wenn Hilfe, Aufkleber, etc. be­nötigt werden, kann sich gerne bei uns melden bzw. sich zu einem kostenlosen Orientie­rungsgespräch anmelden. Wir helfen ger­ne.


UPDATE:
Nicht nur eine Sonnenbrille, sondern die Richtige auszuwählen, ist fast schon eine Raketenwissenschaft. Alleine die aufgedruckten Kürzel zu entziffern, ohne Internet, nur als Experte mögieserlich. Vielleicht eine Hilfe die DGUV Regel 112-192 'Benutzung von Augen- und NEUES VDSI-ZERTIFIKATGesichtsschutz'.

UPDATE:
Der neue Aushang der BG BAU (Bei Sonne UV-Schutz. Logisch!)


WAS DER CHEF ALS GARANT
VORZEIGEN KÖNNEN SOLLTE
(Fundstück)

Welche 3 Dinge der Chef als Garant unbedingt vorzeigenkönnen sollte, wenn die Mitarbeiter sich nicht an Sicherheitsregeln halten.

Nicht das dann den Chef die 'Hunde beißen' (Haftung, Regress, etc.), und welche Vorgehensweisen sich bewährt haben. Ist in dem kurzen aber knackigen Blogbeitrag von handwerker.com zu erfahren.


Insider-Tipp

Lassen sie die Methode 'Nicht geschimpft ist, genug gelobt!' sein. Jedes Lob hat eine zigfach bessere Wirkung. Wenn es zu Ihnen passt, können Sie gerne auch 'Fleißbildchen' oder moderner Lob-Kärtchen (die auch der Rest der Belegschaft sieht) verteilen.

Checkliste:

  • Gefährdungsbeurteilung (auch für Baustellen, Kundeneinsätze, etc.)
  • Betriebs-/Sicherheits-Anweisungen
  • Unterweisungsnachweis (mind. 1x p.a.)
  • regelm. Wirksamkeitskontrollen, ggf. Maßnahmen (wird oft vergessen!)


INFO Feuerlöscher

ALLE FÜR EINEN,
EINER FÜR ALLE?

Welche Auswirkungen ein 'falscher Feuerlöscher' [LinkedIn.de] haben kann.

Deshalb informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab. Und nehmen Sie Hilfe in Anspruch, bevor es die gezeigten Ausmaße erreicht.

Sie haben Fragen?
Oder haben Interesse an unserer Info.
Gerne, wir freuen uns.

RISIKEN EINFACH UND SYSTEMATISCH
ERMITTELN UND BEHERRSCHEN

Das eine Krise die Nächste jagt, naht­los ablöst oder überlagert, ist schon so normal geworden, das sich der Bergriff MULTI-Krisen eingebürgert hat.
Als Geschäftsführer oder Führungs­kraft ist dabei ein Mindestmaß an Risi­ko-Bewusstsein und me­thodischem Umgang unerlässlich. Egal wie groß ein Betrieb/Bereich ist.

Vor Kurzem stellte ein Kunde mit den Worten fest: 'Ihr Rat hat uns, bei einem großen und kritischen Auftrag, den Hals gerettet! Das Risiko Lieferaten-Ausfall, war uns zwar unscharf und bereits länger bewusst, aber erst durch die systematische Betrachtung vorab, haben wir unsere Möglichkeiten methodisch behandelt. Die Umsetzung einzelner Möglichkeiten bedeutete zwar zusätzlichen Aufwand, aber lief erheblich ruhiger und zielführender ab als wir das bisher erfahren hatten.' Schön dass es so gesehen wir.

Es ist nicht immer so, denn der Aufwand-Nutzen ist nicht immer jedem sofort ersichtlich. Klar es steckt 'Gehirnschmalz' drin, in der Entwicklung von Risiko-Bewusstsein, von Präventions-Möglichkeiten und wenn es nun mal passiert ist, dem Aufwand die Konsequenzen zu minimieren. Und je smarter die Ideen, je sicherer agiert es sich im Fall des Falles. Oder es passiert schon gar nicht mehr. Wobei der Umkehrschluss, weil (sehr) lange nichts passiert ist, es gut ist bzw. schon passt, ein Fehlschluss wäre.

Viele Methoden und einiges an Zeit und Mühen gingen ins Land, bevor die Fliegen-Methode (im Sinne von Krawatte) mir in die Finger kam.
Gerne nutzen wir seit dem unsere baiMENTO-Info Risiko, um es interessierten Kunden an entsprechender Stelle (z.B. Lieferantensicherung, Notfall-Pläne, Produktionsausfall, Hackerangriff, etc.) nahe zu bringen und konkret um zu setzten (siehe oben). Die neueste Fassung der GF- & FK-Info Risiko können Sie jetzt kostenlos in der Infothek bestellen.


Einfach mal ausprobieren und machen! Vorschläge
Risiko: Singel-Source-Lieferant
Risiko: Kopf-Monopol
Risiko: Umwelt-Scenario (Wirbelsturm, Überschwemmung, Trockenheit, etc.)
Risiko: Brand – Lieferfähigkeit - Produktions(wieder)anlauf

Sie haben Fragen?
Gerne, wir freuen uns.

 

PEDELECS (NACH EN15194:2017)
OHNE VERMUTUNGSWIRKUNG!

Lastenfahrrad - Bild von Sven Brandsma aus Unsplash Lastenfahrrad

Pedelecs als kraftbetriebene Fahrräder, fallen unter die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der CE-Kennzeichnungspflicht.

Erfolgt die Konformitätsbescheinigung u.a. nach der EN15494:2017, so ist ab sofort (EUR-LEX Dokument 32023D0069 09.01.2023) bzgl. der Akkus und der Vibration nicht mehr von der Vermutungswirkung aus zu gehen. Die Anforderungen an die Akkus und der Übertragung von Vibrationen auf den Nutzer:Inn müssen also gesondert betrachtet und nachgewiesen werden.

Dies sollte bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von (Lasten-)Fahrräder im professionellen Einsatz von besonderer Bedeutung sein. Eine proaktive Abstimmung zwischen dem Zulieferer und der Beschaffung ist sicherlich von Vorteil. Speziell bei laufenden Vorgängen mit den aktuell längeren Lieferzeiten. Es versteht sich von selbst, das die Konformitätserklärung somit ein Datum nach der Veröffentlichung im Amtsblatt EUR-LEX aufweisen sollte.

AKKU: Die Risikobeurteilung des Herstellers muss bzgl. des (LI-)Akkus extremen Temperaturen, Brand und Explosionen explizit behandeln, geeignete Maßnahmen enthalten und Eingang in die Betriebsanleitung finden.

VIBRATION: Das Thema Vibrationen muss damit auch in der Risikobeurteilung des Herstellers enthalten sein. Ebenso welche Maßnahmen ergriffen wurden, die Vibrationen zu ermitteln (EN 17404:2022, DIN 79010:2022) und zu minimieren. Vorhersehbaren Fehlanwendungen bzw. missbräuchliche Nutzungen sind berücksichtigen. Hinweise auf ein geeignetes Vorgehen und die Behandlung durch den Nutzer sind in die Betriebsanleitung auf zu nehmen.

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ANFORDERUNGEN BEI Ü-ANLAGEN

Die Cybersicherheit wird ab 2023 bei überwachungsbedürftigen Anlagen (Ü-Anlagen) von den ZÜS mit einbezogen werden (siehe EK ZÜS-Beschluss).

Im Rahmen der Prüfung gemäß BetrSichV (§§15, §16, §18) werden überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzüge, Druckanlagen, Druckbehälter, Rohrleitungen, Ex, etc.) neben der funktionalen Sicherheit, auch die Aspekte der Cybersicherheit ab Anfang 2023 betrachtet werden. Vom unabhängigen Sachverständigen wird nun zusätzlich beleuchtet werde, was der Betreiber unternommen hat, um den Gefahren (z.B. Fernwartung, Monitoring, Steuerung, Viren, etc.) aus dem Internet entgegen zu wirken? Die (neuen) Anforderungen werden sinnvollerweise auch bei der (Wieder-)Inbetriebnahme zu betrachten sein, und damit eine Anpassung des Prozesses nach sich ziehen.

Hintergrund:
Die zunehmende (teils völlig ungeschützte) Vernetzung von digitalisierten Maschinen und Anlagen, und die internationalen Spannungen, Krisen bzw. (kriminellen, staatlichen) Organisationen (z.B. Ransomware, Viren, etc.) die auf Schwachstellen abzielen.

Links:
• EK ZÜS-Beschluss mit Hilfestellungen für Betreiber
• BAUA - EmpfBS 1115  Cyber-Sicherheit von sicherh.relev. MSR-Einrichtungen
• BAUA - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
• BAUA - TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
• BSI – ICS Security Kompendium

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BLACK FRIDAY & BCM/PCM

Nicht alle, sind uns immer nur wohl gesonnen.

Egal ob im geschäftlichen (Beschaffung, Business Continuity Management  - BCM) oder im privaten Umfeld (Shopping, PCM).

Jeder der schon mal wichtige Dokumente (Pass, Kreditkarte, etc.) verloren hat, kennt die Aufwände und Mühen, die es nach sich ziehen kann.

Um dem vorzubeugen, nachfolgend ein paar Links mit Infos und Tipps. Oder wissen sie was einen MFA-Fatigue-Attacke ist, und wie man ihm begegnen kann?


MHFS ERSTHELFER PSYCHE

Gestern ist das MHFA Ersthelfer Maskottchen in der Post gewesen. Danke!

Damit hat jeder, der einen Bedarf sieht, Fragen hat, die Möglichkeit es zu erkennen und einen anzusprechen. Und ist nicht darauf angewiesen,
das ich es bemerke, erkenne und selber aktiv werde. Doppelt hält besser.

Und diejenigen, die es nicht kennen, sprechen einen an. Was die Möglichkeit eröffnet, das Thema Erste-Hilfe bei psychischen Problemen und Krisen anzusprechen.

Der heutige 'Rundgang' dauerte gleich 30 Minuten länger als üblich. Nicht nur, weil ich unsere kostenlose Infokarte in alle Erste-Hilfe-Kästen aktualisiert habe. 

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FÜRSORGE (EIGEN- & FREMD-)

Die Fürsorge des Geschäftsführers, ab der/dem ersten Beschäftigten ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Werden die Gesetze und die darin definierten Schutzziele nicht eingehalten, keine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, keine Unterweisungen durchgeführt wird und wird nicht für einem Unfall vorgesorgt, macht sich die Geschäftsführung bzw. die Führungskraft strafbar.
Die Strafen fallen dabei so unterschiedlich aus wie die Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Ergibt sich aus einem Versäumnis, einer Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften, ein Schadensfall (körperliche Unversehrtheit) für einen Mitarbeiter, können sogar Freiheitsstrafen drohen.
Unkenntnis bzw. ein Informationsmangel ("Hab ich nicht gewusst!") hat oft verschärfende Wirkung. Es besteht für Geschäftsführung und Führungskräfte auch eine (allgemeine) Informationspflicht.

Wenn Sie wissen möchten, welche Risiken bei Ihnen bestehen, und wie diese reduziert werden können, informieren wie Sie gerne.
Fragen Sie nach unserem CHECK-UP.

Telefon - E-Mail - Kontakt

VIDEOKONFERENZEN

Photo by cottonbro from Pexels Photo by cottonbro from Pexels

sind spätesten seit CoV-19 alltäglich geworden. Allerdings ist der Einblick in die 'privaten vier Wände' nicht immer - für alle - ein Vergnügen. Eigentlich könnten es inzwischen alle wissen.

Dies beginnt mit dem Raum, der Blickrichtung der (HD-)Kamera und der Einrichtung. Inzwischen habe (nicht nur) ich manch Gruseliges sehen dürfen/müssen. Angefangen mit dem Projektplan (inkl. den Katastrophen) bzw. Kinderbilder am white board, über die unsäglichen Green-Screen-Funktionen (die nie richtig funktionieren und nur ablenken), bis zu den voll stylischen intellektuellen Bücherregale mit manchmal zweifelhaften Büchern (Mein Kampf, Das Kapital, salafistischen Koranausgaben, erotischen Bildbänden, etc.). Diese Offenherzigkeit, oder sollte man es Unbedarftheit nennen, ist wenigen Videokonferenzen zuträglich.

Auch ist eine schummrige Kellerecke oder ein Speicher mit lichtdurchflutetem Dachfenster nicht ideal, bzw. schadet dem CCD-Chip der Kamera und den Augen. Gleiches gilt für die Essecke, an denen sich die Familienmitglieder eine Mahlzeit einverleiben, sei es mehr oder weniger kultiviert.

Was anderes als ein Headset mit Rauschunterdrückung sollte es der Verständlichkeit halber in beiden Richtungen auch nicht sein. Gerne sind die Erfahrungen des Kinos (sprich Kamera, Licht, Ton, Musik, etc.) willkommen.

Videokonferenz - Checkliste Videokonferenz - Checkliste

Die Boxershorts unterhalb dem Businesshemd mit Kravate ist ebenso ein 'NO GO'! Auch wenn noch keine Möglichkeit der Geruchsübertragung mir bekannt ist, ein gewisses Mindestmaß an Reinlichkeit und Körperpflege schadet auch nicht. Ein Gegüber mit Ein-/Dreitagebart ist keine Augenweide - Sorry!

Tun Sie Ihren Videoteilnehmern etwas Gutes und achten Sie auf die nebenstehenden Punkte.

Struwelpeter Struwelpeter (Wikisource)

Niemand will die Nasenbehaarung, ein Doppelkinn, den heiligen Schein im Gegenlicht oder jedes Wort doppelt, über Stunden erdulden. Danke!

"Nein, meine Suppe ess’ ich nicht!“

Q: 15/10/2022, 19/08/2021 info@baiMENTO.de

VERBANDSKASTEN - ERSTE HILFE
baiMENTO-Impuls

Jedes Unternehmen hat einen. Oder doch nicht? Ob groß oder klein. Hoffentlich nicht abgelaufen und griffbereit in der Nähe. Glücklich derjenige, der ‚nur‘ ein Pflaster¹ braucht, weil er sich am Kopierpapier geschnitten hat.

Wer die Verbandskästen auf die neuen Inhalte kontrollieren möchte bzw. noch nützliche Tipps erhalten will, dem senden wir gerne unser kostenlosen Impuls zu.

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BCMLESSON LEARNED?!
EPIDEMIE, LIEFERKETTEN, HOMEOFFICE, BETRIEBSRUHE, ETc.

Photo by cottonbro from Pexels BCM - Lesson learned?

Gibt es CoV-19 noch? Die x-te (Sommer-)Welle geht gerade zu Ende. Von dem Hintergrund der nächsten Welle im Herbst diskutieren wir über das ‚neue‘ Infektionsschutzgesetz (InfSG). Bleibt zu hoffen, das wir ausreichend Routine im Umgang mit der Situation entwickelt haben.

Höchste Zeit, sich mal als Unternehmen, Gedanken darüber zu machen, was gut, was nicht so gut gelaufen ist. Die Überführung der Erfahrungen, in Prozeduren dürfte ein probates Mittel sein (lesson learned). Überprüfen wir die ‚vor Corona‘-Arbeitsweisen mit einem kritischen, in die Zukunft gerichteten, Blick.

Jeder kennt das hin und her zwischen Büro - Homeoffice (2021) - Back to Office (2022) - Homeoffice (2022/23) in den letzten Jahren. Aktuell überlegen einige Unternehmen bereits ganze Büroetagen im Herbst/Winter 2022/23, als Energiesparmöglichkeit, still zu legen.
Höchste Zeit sich generelle Prozeduren für die Abwicklung, Koordination und dem ‚new normal‘ zu überlegen.

Folgende Aspekte sollten hierzu berücksichtigt und behandelt werden:

  1. Klare und nicht zu diskutierende Entscheidung der Leitung.
  2. Definieren Sie gemeinsam gute Bedingungen, die ggf. noch geschaffen werden sollen/müssen. Berücksichtigen Sie auch Wahlmöglichkeiten.
  3. Treffen Sie allgemeingültige Vereinbarungen über die Arbeitsdauer(ArbZG; Aufzeichungspflicht; DSGVO) und die Gleit-, Kern-, Sperr- und Präsens-Zeiten.
  4. Fassen Sie alles in verbindlichen aber nicht zu starren Vereinbarungen zusammen. Denken Sie auch an nötige Flexibilität und die bisherige Unternehmenskultur. Nicht alle haben die gleichen Bedürfnisse bzw. haben die selben Rahmenbedingungen (Betriebsvereinbarung).
  5. Integrieren Sie dies als ‚new normal‘ in ein Gesamtkonzept. Vermeiden Sie das ‚fünfte Rad‘ am Wagen.
  6. Berücksichtigen Sie das (mittlere) Management. Seine Führungsmethoden, Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. Führen auf Distanz, durch Ziele, etc.), die Vorbehalte, usw. Veranlassen Sie bei Bedarf – individuell und vorab – Schulungen Hinweis: In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere falls notwendig.


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WIE SIE IN 6 EINFACHEN SCHRITTEN
IHREN PFLICHTEN ALS FÜHRUNGSKRAFT(1) NACHKOMMEN

und das ArbSchG §3-14 leicht erfüllen.

Oft hören wir von Führungskräften 'Habe ich nicht gewusst.', 'Hat mir keiner gesagt.', 'Woher soll ich das wissen?', usw. All das hilft dann aber nicht mehr weiter, wenn bereits etwas passiert ist. Hoffentlich nichts Schlimmeres, denn sonst kann es wirklich unangenehm, langwierig und auch teuer werden.

Wie all dies vorab mit 6 einfachen Schritten vermieden werden kann, erfahren sie in unserer neuen INFO 2022-06.

 (1) Dabei ist jede Führungskraft, die anderen Arbeit zuweist, dem Arbeitgeber gleich zu setzten, ob explizit beauftragt oder nicht.

HILFE, ICH WERDE AUDITIERT!

So oder so ähnlich ist es fast immer zu vernehmen, wenn ich einen Termin für ein Audit vereinbaren will. Hier ein Beitrag (extern), der die wichtigsten Punkte behandelt. Wenn Sie fragen dazu haben, schreiben Sie uns bitte. Wir freuen uns.

Das es mir oder dem Auditor auch nicht unbedingt besser ergehen kann. Können Sie in meinem Kommentar dazu lesen.

Hilfe, ich werde auditiert! Hilfe, ich werde auditiert!

"Oder von der Seite des Auditors betrachtet: Herrje, die muss ich ja auch noch auditieren! Kriege ich das jetzt noch wo in den Terminplan? Was frage ich da jetzt - ohne als Ahnungsloser da zu stehen? Hoffentlich werden mir Nachweise gezeigt, und ich muss nicht alles einzeln aus der Nase ziehen. Was war denn da das letzte Mal? Hat man sich um die Feststellungen, Abweichungen auch wirksam gekümmert? Und das nicht erst auf den letzten Drücker ... sonst wird der Bericht so lange.
Alles halb so wild. Sind auch nur Menschen und oft sogar nette Kollegen. Solange die nicht wieder kommen müssen, ist nämlich oft nur schwer im Terminplan unter zu bringen. Nur flunkern und für dumm verkauft werden hat ein Auditor nicht so gerne. Das erschwert nur unnötig die Arbeit! Und meistens hat ein guter/erfahrener Auditor schon sehr viel gesehen, und kennt die meisten (Schwach-)Punkte ..."
(Kommentar von SHR 2021/08/27)


HOMEOFFICE VS. ZUHAUSE

Home office vs. zuhause Home office vs. zuhause

VORSICHT BEI

MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN (GBU)

Muster-GBU Muster-GBU

Immer wieder finden wir bei Unternehmen der unterschiedlichsten Größen und Brachen ‚Muster-Gefährdungsbeurteilungen‘ (GBU) vor, die nicht, kaum oder nur unwesentlich auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasst wurden. Sei es aus Unkenntnis, Ressourcen- oder Zeit-Mangel, etc.
Von den Anbietern wir teilweise der Eindruck vermittelt, dass nur die am besten passende Vorlage ausgewählt, ein paar Kreuzchen/Zahlen und Anmerkungen ergänzt werden müssen. Das war es!
Und unter ein paar hundert Gefährdungsbeurteilungen ist sicher etwas passendes dabei. Es müssen ja nur viel genug Gefährdungsbeurteilungen sein, und wenn doch nicht das Passende dabei ist, dann kann man schon die ‚Erweiterungs-Möglichkeit‘ förmlich riechen.

Der notwendige qualifizierte Anwender wird dabei aller höchstens im Kleingedruckten erwähnt, ist aber ja eigentlich ‚eingebaut‘. Dabei weiß jeder einigermaßen Qualifizierte, um die versteckten Gefahren, die ein unreflektiertes Abarbeiten von (vorgefertigten) ‚Mustern/Checklisten‘ mit sich bringt. Es widerspricht geradezu der Intension einer guten Checkliste. Es gaukelt eine Sicherheit vor, die nicht existiert. Schlimm wird es, wenn sich Nichtfachleute darauf verlassen (müssen).
Bei einer Prüfung oder Begutachtung durch Externe werden sehr oft und zum Teil erhebliche Mängel aufgezeigt. Sind Aufsichtsbehörden involviert, kann dies zu Bußgeldern (LV56), Gewinnabschöpfung, Verlust von Versicherungsleistungen, oder Schlimmeren führen.

Lassen Sie also bitte die gebotene Vorsicht bei Copy&Paste von Gefährdungsbeurteilung walten. Binden Sie vorab immer Fachpersonal ein.
Und nur so nebenbei, bei gutem Fachpersonal sind die passenden ‚Muster-Gefährdungsbeurteilungen‘ und die fachgerechte betriebsspezifische Anpassung im Preis enthalten.

Gerne sind wir Ihren behilflich und beantworten Ihre Fragen.
Know-How und Mentoring sind unsere Leidenschaft.

(Q: baiMENTO.de)

MOBILES ARBEITEN

IN HOTELS, HUBS, FLEXI-BÜROS, USW.

mobil Arbeiten - Kategorien mobil Arbeiten - Kategorien (Q)VBG

Arbeit wird immer flexibler und ortsunge-bundener, eine Binse. Genauso wie das die bisherigen Konzepte wie Gefährdungsbe-urteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung und Begehung, da nicht mehr vollständig greifen und auch von der Belegschaft nicht akzeptiert werden. Es gilt die Eigenverantwortung und das Wissen über einen gut gestalteten (mobilen) Büro-Arbeitsplatz auszubauen. Eine recht gute Orientierung und Unterstützung bietet da die Information des DGUV Sachgebietes Büro.

mobil Arbeiten - Tabelle mobil Arbeiten - Tabelle (Q)VBG

Die Anforderungen werden in drei Kategorien aufgeteilt MINIMAL für kurzzeitige Büroarbeiten z.B. Nachbereitungen von Besprechungen.
FUNKTIONAL für halbtägige Büroarbeiten z.B. emails, Wochen- Besuchsberichte, Anpassungen für Präsentationen, usw.
Und den Büroarbeitsplatz für einen ganzen Arbeitstag OPTIMAL, wie sicherlich bereits bekannt.

Mobil arbeiten mit Notebook & Co Mobil arbeiten mit Notebook & Co (Q)VBG

Die Informationen sind in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst, die sicherlich auch auf einer Merkkarte (z.B. in der Laptoptasche) am Anfang bzw. für Ab-und-An-Nutzer gute Dienste leisten kann. Zu den Unterlagen einer entsprechenden Qualifizierung gehört sicherlich auch das Faltblatt „Mobil arbeiten mit Notebook & Co. – Tipps für die Arbeit unterwegs“.

An die Betreiber von Hotels, HUBS oder andere Dienstleister sind die exemplarischen Beispiele für die Kategorien gerichtet. Bleibt zu hoffen, diese bald aufgegriffen werden.


AUGENÜBUNGEN

Augenübung Augenübung - pixabay

Das sich im Büro oft zu wenig bewegt wird, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Mindestens genauso viel Aufmerksamkeit sollten wir unseren Augen und deren Wohlergehen zukommen lassen. Daher zwei Dinge die zur Gewohnheit werden sollten.

Blinzeln Sie, was das Zeug hält!
Schließen und öffnen Sie die Augen so locker und so schnell wie Sie können, circa eine Minute lang. Es lockert Ihre Augenmuskeln, es befeuchtet die Augen und verbessert die Ernährung der Augen.

Stärken Sie ihre Sehkraft!
Halten Sie dazu einen Finger ca. 15cm vor die Nase, einen zweiten Finger nochmal ca. 15cm dahinter und suchen sich einen Gegenstand im Raum. Dann fixieren Sie nacheinander den ersten Finger, dann den Zweiten und schließlich den Gegenstand. Jetzt in umgekehrter Reihenfolge wieder zurück. Wiederholen Sie diesen Vorgang einige Male. Achten Sie auf einen gleichmäßigen Rhythmus.

Als Alternative können Sie auch jeweils einen Gegenstand auf ihrem Schreibtisch, in ihrem Büro und außerhalb des Fenster wählen.

Q: info@baiMENTO.de








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