ES IST WINDMASCHINEN-ZEIT!
Es ist August und wir sind im Sommer angekommen. Bei Temperaturen zwischen 35°-45°C unzweifelhaft.
Die Nutzung von private Ventilatoren oder mobile Klimageräte am Arbeitsplatz nimmt zu, um die 𝗥𝗮𝘂𝗺𝘁𝗲𝗺𝗽𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗿 angenehmer zu gestalten (s.a. ASR A3.5 - >26°C Soll, >=30°C Muss, >35°C Ungeeignet). Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung solcher Geräte mit sicherheitsrelevanten, rechtlichen und versicherungstechnischen Risiken verbunden sein kann. Die sozialen Auswirkungen, der/die eine brauchen Wind, die anderen werden auf Zug hin krank, mal abgesehen.
Private Geräte sind in der Regel für den Haushaltsgebrauch konzipiert und nicht zwingend für die 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗯𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗨𝗺𝗳𝗲𝗹𝗱𝘀 ausgelegt (siehe Manual). Beschädigte Kabel, defekte Stecker, Überlastungen oder eine unsachgemäße Aufstellung können zu Kurzschlüssen, Überhitzung oder sogar Bränden führen.
Aus diesem Grund sollten private Elektrogeräte (u.a. Ventilatoren und Klimageräte) nur nach vorheriger 𝗣𝗿ü𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝗻𝗲𝗵𝗺𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 durch den Arbeitgeber verwendet werden. Vor dem Einsatz ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Herstellerangaben und Betriebsanleitungen sind dabei zwingend zu beachten.
Auf die sichere Aufstellung, ausreichende Belüftung, freie Luftwege sowie einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien sollte stets geachtet werden. Klare betriebliche Regelungen zur Nutzung nicht gewerblicher Geräte tragen zum Schutz aller Beschäftigten sowie zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden bei. Die 𝗽𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴 von Führungskräften und Geschäftsführern wird damit vermieden. Ein genauer Blick in die 𝗗&𝗢-𝗩𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 lohnt sich.
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