EINSATZ VON FREMDFIRMEN
Einen Handwerker gefunden?
Termin und Preis passen!
Und jetzt (auch) noch der Arbeitsschutz?
In den heutigen Zeiten einen Handwerker (Fremdfirma) für seine Projekte im Betrieb zu finden ist sicherlich nicht ganz einfach.
Ein paar wenige Punkte sollten dennoch beachtet werden. Zumal eine gute Fremdfirma diese selbst ansprechen wird oder zumindest für die Berücksichtigung Verständnis haben wird. Wenn nicht dann ist Vorsicht angeraten.
Bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen ist es wichtig, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer im Bereich Arbeitsschutz kooperieren, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsfragen zu klären.
Beispiel: Eine externe Firma führt Wartungsarbeiten an einem Deckenlaufkran in einer Produktionshalle durch. Während dieser Arbeiten stürzt ein Monteur und erleidet schwere Verletzungen. Die Ursache des Unfalls war eine unzureichende Absturzsicherung.
| Exkurs: Mit der neu novellierten Gefahrstoffverordnung (2024/12) sind beim Thema Asbest, beide – der Auftraggeber und der Auftragnehmer/Fremdfirma – für die Abklärung bzgl. Asbest verantwortlich (Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers). |
Wer trägt die Verantwortung und haftet damit auch? Der Arbeitgeber der Fremdfirma hätte gemäß §5 des ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen müssen, um Gefährdungen bei der Absturzsicherung zu identifizieren. Aber auch der Auftraggeber hat Pflichten: Laut §5 Abs.3 der DGUV Vorschrift 1 ist er verpflichtet, den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der spezifischen Gefahren im Betrieb zu unterstützen. Darüber hinaus muss der Auftraggeber sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die in seinem Betrieb tätig (eigene Mitarbeiter, als auch Mitarbeiter von anderen Externen) sind, angemessene Informationen über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken erhalten (§8 Abs.2 ArbSchG). Andernfalls könnte ein Unfall auch für ihn kostspielige Folgen (Strafen, BG-Regress, etc.) haben.
Es ist anzumerken, das die oben angemerkten Punkte zwar grundsätzlich gelten, aber welche Ausprägung und Variationen umzusetzen sind, ist je nach Branche und Unternehmen individuell anzupassen.
Folgende Themen sollten sie mind. beachten:
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