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Wege finden, statt Gründe!

UNFALLANZEIGE/-MELDUNG, UNFALLANALYSE ALLES DAS SELBE - ODER DOCH NICHT?

Neulich hatten wir mal ein etwas tiefer gehen­des SicherheitsKurzGespräch (SKG) mit ein paar Führungskräften eines Softwareherstellers (inkl. Außendienst), über ein gar nicht so selte­nes Thema, die strukturellen Unterschiede zwischen der Analyse und der Meldung eines Arbeitsunfalls.

Eine Unfallanzeige/-meldung bei der Berufsgenossen­schaft (BG) und eine innerbetriebliche Unfallanaly­se sind zwei wesentliche Bestandteile des Arbeitsschutzes, die jedoch unterschiedliche Ziele und Vorgehensweisen verfolgen.

Die Unfallanzeige/-meldung bei der Berufsgenossenschaft dient in erster Linie der rechtlichen und versi­cherungstechnischen Dokumentation eines Arbeitsunfalls. Sobald ein Unfall am Arbeitsplatz pas­siert, muss dieser der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden – in der Regel innerhalb von drei (Arbeits-)Tagen. Diese Meldung ist erforderlich, damit der betroffene Mitarbeiter im Falle von Ar­beitsunfähigkeit oder einer Verletzung Anspruch auf Entschädigungsleistungen oder medizinische Versorgung durch die gesetzliche Unfallversicherung hat. Die Berufsgenossenschaft prüft den Vor­fall, um festzustellen, ob eine Leistungspflicht besteht, und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verhü­tung ähnlicher Unfälle in der Branche zu ergreifen.

Notfall im Büro Herzinfakt im Büro?

Im Gegensatz dazu verfolgt die innerbetriebliche Unfallanalyse ein präventives Ziel. Sie wird in der Regel unmittelbar nach einem Unfall durchgeführt und konzentriert sich auf die Ursachenanaly­se innerhalb des Unternehmens. Ziel ist es, herauszufinden, wie der Unfall passieren konnte und welche Gefahrenquellen oder Sicherheitslücken im Arbeitsumfeld möglicherweise vorhanden sind. Dabei werden alle relevanten Faktoren wie Arbeitsbedingungen, Sicherheitsvorkehrungen und das Verhalten der Mitarbeiter berücksichtigt. Auf Grundlage der Analyse können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Unfälle in der Zukunft zu verhindern, etwa durch die Verbesserung von Sicherheitsvorschriften oder Schulungen.

Achten sie bei ihrer BG auf die Möglichkeit der online Eingabe/Abgabe. Bei viele BGs können sie die Unfallanzeige/-meldung bereits online einreichen.

Zusammengefasst liegt der Unterschied zwischen der Unfallanzeige/-meldung bei der Berufsgenossenschaft und der innerbetrieblichen Unfallanalyse darin, dass die erste der rechtlichen und finanziellen Absi­cherung dient, während die zweite vor allem der langfristigen Verhütung von Unfällen (Prävention, BdA, GB) im Betrieb dient.

Beide Prozesse sind unverzichtbar – aber nicht zu 100% deckungsgleich - um den Ar­beitsschutz kontinuierlich zu verbessern (KVP) und Arbeitsunfälle zu minimieren. 

Bedauerlicher­weise bleibt die – wirtschaftlich viel interessantere - Unfallanalyse sehr oft auf der Strecke und wird nicht bzw. nur sehr rudimentär durchgeführt, lediglich die ‚bürokratische‘ Unfallmeldung wird ge­zwungenermaßen erledigt.
Es wird also auf den gewinnbringenden Teil (Analyse & Überarbeitung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (BdA)/Gefährdungsbeurteilung (GB)) freiwillig/unwissender Wei­se verzichtet, dafür aber der überwiegend Kosten verursachende Teil umgesetzt. Das warum er­schließt sich nicht so richtig. Zumal sich aktuell sehr viele, ständig über die zu hohen Kosten in Deutschland beklagen. Bis sich die Rahmenbedingungen spürbar ändern, lassen sie uns gemeinsam, die brach liegenden Ressourcen heben!

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